In Welchen Fällen Ist Eine Wiederverheiratung Erlaubt?

In Welchen Fällen Ist Eine Wiederverheiratung Erlaubt?
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Video: In Welchen Fällen Ist Eine Wiederverheiratung Erlaubt?

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Anonim

Im Leben der Gläubigen kann in einem bestimmten Moment der Wunsch entstehen, eine Familie zu gründen und vor Gott selbst von ihren Gefühlen Zeugnis abzulegen. In diesem Fall nähern sich Christen mit Angst dem Sakrament der Hochzeit. Es kommt jedoch vor, dass kirchliche Ehen zerbrechen und sich vor einer Person die Frage nach der Möglichkeit einer zweiten kirchlichen Ehe stellt.

In welchen Fällen ist eine erneute Hochzeit erlaubt?
In welchen Fällen ist eine erneute Hochzeit erlaubt?

Die Gründung einer orthodoxen Familie bedeutet die Vereinigung zweier liebender Herzen zu einem einzigen Ganzen. Es ist kein Zufall, dass die Bibel uns sagt, dass das, was mit Gott verbunden ist, nicht vom Menschen getrennt wird. Das Sakrament der Hochzeit ist die Verbindung, die im gegenseitigen Einvernehmen die Menschen in Liebe und göttlicher Gnade vereint. Aber manchmal kann eine Ehe aufgrund von Problemen im Alltag oder anderen schwierigen Lebenssituationen beendet werden. In diesem Fall bleibt die Frage der Möglichkeit einer zweiten Eheschließung in der Zukunft im Ermessen des amtierenden Bischofs der Diözese.

Der Kirchenkanon spricht über die möglichen Gründe für die Auflösung einer Ehe. Dies ist der Abstieg der Kirche zu menschlichen Gebrechen und gibt einem Menschen Hoffnung auf eine Wiederheirat. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst ist es der Tod eines der Ehegatten. Obwohl der Apostel Paulus sagt, dass es besser ist, Witwe oder Witwer zu bleiben, aber wenn es unbedingt notwendig ist, können Sie wieder heiraten.

Es gibt mehrere andere Fälle, in denen eine erneute Eheschließung zulässig ist. Wenn also bei einem der Ehepartner die Krankheit Alkoholismus, Drogensucht oder psychische Störung diagnostiziert wird, besteht auch die Möglichkeit einer zweiten kirchlichen Eheschließung. Hauptsache, der Bischof gibt die Erlaubnis dazu. Einen separaten Platz nehmen die Krankheit Syphilis und HIV-Infektion ein. Um eine Kontamination des Partners zu vermeiden, kann die erste Ehe aufgelöst werden, und dementsprechend ist die Erlaubnis für eine zweite Ehe zulässig.

Hat sich die Familie durch Ehebruch aufgelöst und gleichzeitig der Geschädigte dem Täter nicht verziehen, kommt es zur Auflösung der Ehe und die Möglichkeit einer wiederholten Kirchenverbindung ist ebenfalls zulässig. Die endgültige Entscheidung in der Frage der zweiten Ehe trifft aber in jedem Fall der regierende Bischof. Ohne den Segen des Bischofs und die entsprechende Urkunde kann das große Sakrament beim zweiten Mal nicht vollzogen werden.

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