Wenn eine Wohnung privatisiert ist, benötigen Sie für die Registrierung nur die Zustimmung des Eigentümers. Die Zustimmung des Arbeitgebers allein reicht für die Registrierung in den Räumen der Sozialvermietung, die sich im kommunalen oder staatlichen Eigentum befinden, nicht aus.
Anleitung
Schritt 1
Es ist ganz einfach, sich in einer privatisierten Wohnung anzumelden. Dazu bedarf es lediglich der Zustimmung des Eigentümers des Hauses. Bei mehreren Eigentümern gilt die Erlaubnis nur für denjenigen, auf dessen Fläche der neue Mieter registriert ist.
Schritt 2
Wenden Sie sich zur Durchführung des Anmeldeverfahrens an die Hausverwaltung. Bringen Sie unbedingt eine Eigentumsbescheinigung, Zivilpässe des Eigentümers und zukünftigen Mieters der Wohnung mit.
Schritt 3
Der Eigentümer verfasst eine Stellungnahme nach der festgelegten Vorlage, die am Informationsstand der Hausverwaltung zu finden ist. Der Antrag und der Reisepass des zukünftigen Mieters verbleiben bei den Mitarbeitern der Anstalt zur Eintragung in das Buchhaltungsbuch.
Schritt 4
In einer Woche wird ein Reisepass mit einem neuen Registrierungsstempel fertig sein. Sie können Ihren Wohnort beliebig oft wechseln. Dies ist gesetzlich erlaubt.
Schritt 5
Für die Anmeldung in einer kommunalen Wohnung reicht die schriftliche Zustimmung des zuständigen Mieters nicht aus. Sie benötigen die Erlaubnis aller anderen Bewohner, auch der abwesenden.
Schritt 6
Wenn die Person, die sich in der Gemeindewohnung anmelden möchte, nicht der Ehepartner, das Kind oder der Elternteil der dort bereits gemeldeten Bewohner ist, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Dies kann eine staatliche oder lokale Behörde sein, die für die Wohnung zuständig ist. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Quadratmeterzahl die Unterbringung eines weiteren Mieters in der Wohnung erlaubt. Diese Regelung gilt nicht nur, wenn minderjährige Kinder in einem Wohnraum angemeldet sind, in dem ihre Eltern bereits angemeldet sind.
Schritt 7
Um einen neuen Mieter anzumelden, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Es ist erforderlich, dass der zuständige Arbeitgeber, alle in der Wohnung gemeldeten Personen und der die Anmeldung beantragende Bürger dort erscheinen. Sie müssen allgemeine Zivilpässe mit sich führen. Wenn keiner der in der Wohnung registrierten Personen anwesend ist, legen Sie unbedingt ihre notariell beglaubigte Zustimmung vor.
Schritt 8
Im Beisein eines Mitarbeiters der Selbstverwaltung unterzeichnen alle bereits angemeldeten Mieter eine Vereinbarung über das Wohnen einer anderen Person in der Wohnung. Der Pass des neuen Siedlers verbleibt zusammen mit diesen Erklärungen bei den Mitarbeitern der staatlichen Einrichtung. Nach 1,5-2 Wochen wird eine Person am Wohnort gemeldet und ein Reisepass ausgehändigt.