Die Rentenbescheinigung (SNLS) wird von der Pensionskasse jedem versicherten Bürger ausgestellt. Es enthält Informationen über die individuelle Nummer des persönlichen Kontos in der Rentenversicherung, persönliche Daten und das Ausstellungsdatum des Dokuments.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie Ihren Rentenausweis verloren haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, stellen Sie einen Antrag auf Wiederherstellung. Sie müssen den Verlust innerhalb von 1 Monat melden (Artikel 7 Absatz 5 des Bundesgesetzes "Über die individuelle (personifizierte) Abrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung"). Die Personalabteilung Ihrer Organisation reicht Ihren Antrag und Ihr Dokument bei der Pensionskasse ein, um Ihre Vorsorgeausweisnummer nachzuweisen. Die SNILS-Nummer ist in der Personalkarte des Mitarbeiters und in anderen Personaldokumenten angegeben.
Schritt 2
Wenn Sie selbstständig Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen oder nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages arbeiten, wenden Sie sich mit einem Antrag auf Wiederherstellung des verlorenen Dokuments persönlich an die Geschäftsstelle der Pensionskasse an Ihrem Wohnort.
Schritt 3
Ein Mitarbeiter der Pensionskasse nimmt Ihren Antrag entgegen und Sie erhalten innerhalb eines Monats ein Duplikat des Versicherungsausweises. Diese erhalten Sie persönlich oder über Ihren Arbeitgeber. Um das Problem der Ausstellung eines SNILS-Duplikats zu lösen, kann ein Mitarbeiter der Pensionskasse Dokumente verlangen, die Ihre Identität und die in einem individuellen persönlichen Konto enthaltenen Daten bestätigen.
Schritt 4
Wenn Sie eine Bescheinigung über einen Arbeitgeber erhalten, müssen Sie die beiliegende Erklärung unterschreiben. Füllen Sie bei Fehlern im Versicherungsschein das Korrekturblatt aus. Ein Mitarbeiter des Personaldienstes reicht der FIU innerhalb eines Monats begleitende Erklärungen und Korrekturblätter ein.
Schritt 5
Um ein Duplikat eines verlorenen Dokuments durch einen Bevollmächtigten zu erhalten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht. Im Falle der Wiederherstellung von SNILS für minderjährige Kinder verbleibt das Recht auf Erhalt bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.