Die Konföderation (von lateinisch confoederatio - Union, Union) ist eine der seltensten Regierungsformen. Streng genommen ist eine Konföderation ihrem Wesen nach noch nicht einmal ein vollwertiger Staat, da sie mehrere völlig souveräne unabhängige Staaten in sich vereint. Zudem zeigt die historische Erfahrung, dass die konföderale Struktur nicht nur eine der seltensten, sondern auch eine der instabilsten Staatsformationen ist.
Alle derzeit bekannten Bundesgewerkschaften zerfielen entweder nach kurzer Existenz oder verwandelten sich in vollwertige Bundesländer. Diese politische Instabilität erklärt sich vor allem durch die Eigenheiten der Bundesunion selbst, die zugleich die Merkmale eines Einzelstaates und einer völkerrechtlichen Union souveräner Staaten aufweist. Unabhängig von den historischen und kulturellen Merkmalen der Entwicklung weisen alle Konföderationen die folgenden universellen Merkmale auf: 1. Konföderierte Gewerkschaften werden gegründet, um ein bestimmtes gemeinsames Ziel zu erreichen (wirtschaftliche, politische oder militärische Zusammenarbeit, Handelsentwicklung usw.); 2. Die Untertanen der Eidgenossenschaft haben das Recht, den Eidgenössischen Vertrag einseitig aufzulösen und freien Auszug zu machen; 3. Die Souveränität im Bund gehört seinen Untertanen. Kein einziger Beschluss der Bundesbehörden ist ohne Ratifikation (Zustimmung) durch seine Mitgliedstaaten rechtskräftig; 4. Nur ein begrenzter Bereich fällt in die Zuständigkeit der Bundesbehörden. Normalerweise sind dies die Probleme von Krieg und Frieden, die Schaffung eines Systems der gemeinsamen Kommunikation, die Bildung einer einheitlichen Armee und die Außenpolitik; 5. Das System der konföderalen Machtorgane ist im Vergleich zu den Systemen souveräner Staaten begrenzt. Sie schafft insbesondere nur die Behörden und Institutionen, die zur Lösung konkreter Probleme notwendig sind. In der Regel gibt es keine Justizbehörden; 6. Der Haushalt des Bundes kann nur auf Kosten freiwilliger Beiträge der Mitgliedsstaaten der Union erstellt werden. Der Bund hat kein System der obligatorischen Erhebung von Steuern und Gebühren; 7. Das Bundesparlament wird von den Vertretungsorganen der Untertanen des Bundes gebildet, und alle Delegierten in ihm folgen den Weisungen souveräner Staaten; 8. Den meisten konföderalen Gewerkschaften fehlt die einheitliche Staatsbürgerschaft, und derzeit gibt es weltweit keine vollwertigen konföderalen Gewerkschaften. Auch die Schweiz, die offiziell den Namen Schweizerische Eidgenossenschaft trägt, ist im Wesentlichen ein Bundesstaat. Die Europäische Union ist in ihrer Struktur einer Konföderation am nächsten, wird aber nicht als solche anerkannt.