Wer Hat In Lettland Das Recht Auf Die Doppelte Staatsbürgerschaft

Wer Hat In Lettland Das Recht Auf Die Doppelte Staatsbürgerschaft
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Anonim

Laut Mixnews hat der lettische Seimas am 6. September 2012 in zweiter Lesung das Gesetz über die Staatsbürgerschaft verabschiedet, das 15 Jahre lang unverändert blieb. Es legt auch die Regeln für den Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft fest.

Wer hat in Lettland das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft?
Wer hat in Lettland das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft?

Das lettische Amt für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten zitiert Daten, denen zufolge bis vor kurzem nur 30.000 Menschen eine doppelte Staatsbürgerschaft hatten. Dies sind hauptsächlich lettische Staatsbürger, die in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien leben. Die im Land geltende Gesetzgebung verbietet jedoch in den meisten Fällen den Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft.

Das neue Gesetz tritt am 01.01.2013 in Kraft. Demnach können aus Lettland abgeschobene oder von 1940 bis 1990 Auswanderer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.

Personen, die die Staatsbürgerschaft der EU- oder NATO-Staaten besitzen, sowie Personen, die in Ländern leben, die mit Lettland ein Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen haben, können nach Belieben lettische Staatsbürger werden. Wenn das Land nicht zu den oben aufgeführten Ländern gehört, muss ein Lette direkt bei der lettischen Regierung die Erlaubnis zum Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft beantragen.

Das verabschiedete Gesetz betrifft auch „Nicht-Staatsbürger“, die auf dem Territorium Lettlands leben. Gemäß den Änderungen werden Kinder von „Nicht-Staatsbürgern“, die nach der Anerkennung der Unabhängigkeit Lettlands von der UdSSR (21. August 1991) geboren wurden und sich dauerhaft im Land aufhalten, als Bürger Lettlands anerkannt.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass allen im Land geborenen Kindern die lettische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Dabei ist es völlig egal, welchen Personenstand ihre Eltern haben. Der einzige Vorbehalt besteht darin, dass „Nicht-Staatsbürger“-Eltern verpflichtet sind, dem Kind die lettische Sprache beizubringen und die Liebe zu dem Land, in dem sie leben, zu vermitteln.

Nach der geltenden Gesetzgebung haben Kinder von „Nicht-Staatsbürgern“die Möglichkeit, die lettische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn ihre Eltern einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen. Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen ihre Bewerbung selbstständig einreichen, wobei zwingend ein Befähigungsnachweis der lettischen Sprache beizufügen ist.

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