Bei der Registrierung oder Registrierung einer Person am Wohnort werden eine Wohnungskarte (Formular 10) und ein Hausbuch (Formular 11) gemäß der Anordnung vom 20. September 2007 des Föderalen Migrationsdienstes Russlands Nr. 208 ausgefüllt Diese Dokumente werden im regionalen Passamt aufbewahrt. Darüber hinaus werden Informationen über die Anmeldung einer Person an das Adressbüro der Stadt übermittelt. Die Anmeldung einer Person bzw. die Anzahl der angemeldeten Personen in einer Wohnung erfahren Sie auf Anfrage bei den zuständigen Behörden.
Anleitung
Schritt 1
Beantragen Sie einen Auszug aus dem Hausbuch beim Kreispassamt. Ein Auszug aus dem Hausbuch an der Adresse wird aufgrund eines mündlichen Antrags einer in dieser Wohnung gemeldeten Person ausgestellt.
Schritt 2
Bitte legen Sie bei der Beantragung Ihren Reisepass vor. Manchmal treten in der Praxis bei der mündlichen Anforderung eines Auszugs Schwierigkeiten auf. Zum Beispiel verlangen Passbeamte oft, dass Sie zuerst Stromrechnungen bezahlen. Diese Bedingung für die Bereitstellung eines Auszugs ist rechtswidrig.
Schritt 3
Schreiben Sie in diesem Fall eine schriftliche Anfrage zur Bereitstellung von Informationen aus dem Haus, Wohnungsbuch. Senden Sie es per Brief mit Benachrichtigung an die Adresse des Passamtes. Sie erhalten eine schriftliche Antwort gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren.
Schritt 4
Wenn Sie den Namen und das Geburtsjahr einer Person kennen, wenden Sie sich mit einer Anfrage zum Wohnort an die Adressstelle. Sie erhalten Informationen über die letzte registrierte Registrierung dieser Person.