Der offizielle Name der Schweiz ist Schweizerische Eidgenossenschaft, ein Staat im westeuropäischen Teil. Im Norden grenzt die Schweiz an den deutschen Staat, im Süden an Italien, im Westen an Frankreich, im Osten an das Fürstentum Liechtenstein und den österreichischen Staat.
Anleitung
Schritt 1
Die Schweiz ist eine Bundesrepublik mit zwanzig Bezirken und sechs Halbbezirken. Das Territorium der Republik besteht aus zwei Enklaven, die Eigentum von Deutschland und dem italienischen Staat sind. Bis 1848 galt die Schweiz als Eidgenossenschaft. Alle Distrikte arbeiten individuell nach ihrer eigenen Verfassung und geltenden Gesetzen, aber ihre Rechte sind durch eine nationale Verfassung eingeschränkt.
Schritt 2
Die gesetzgebende Körperschaft ist eine zweikammerige Föderalisierungsversammlung, der der Nationalrat und der Bezirksrat angehören, und in der Gesetzgebung sind die beiden Kammern gleichgestellt. Der Nationalrat, der 200 Abgeordnete umfasst, wählt die Bevölkerung für vier Jahre. Der Kantonsrat besteht aus 46 Abgeordneten, die ebenfalls von der Bevölkerung gewählt werden, aber gemäss Mehrheitswahlrecht haben die meisten Wahlkreise zwei Mitglieder für eine vierjährige Amtszeit.
Schritt 3
Exekutives Organ ist der Bundesrat, bestehend aus sieben Föderalisierungsräten, die jeweils den Vorsteher eines der Ministerien vertreten. Zwei dieser Berater üben die Präsidentschaftsrechte des Bundes und dementsprechend die Rechte des Vizepräsidenten aus. Der Bundesrat hat auch das Amt des Kanzlers, der seinen Apparat leitet und mit beratender Stimme ausgestattet ist.
Schritt 4
Der Bundeskanzler und die Mitglieder des Bundesrates werden von der Mitgliederversammlung der biparlamentarischen Kammer für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Der Vorsitzende und der Vizepräsident werden jedes Jahr vom Parlament aus dem Kreis der Ratsmitglieder ernannt, ohne dass für die nächste Amtsperiode Rechtsbefugnisse übertragen werden.
Schritt 5
Alle Gesetzentwürfe, die vom Parlament verabschiedet werden, können durch ein Referendum auf Basis einer Volksversammlung angenommen oder abgelehnt werden, für das Sie innerhalb von bis zu drei Monaten 50.000 Unterschriften sammeln müssen. Verfassungsänderungen können nur mit Zustimmung eines vom Volk einberufenen Referendums vorgenommen werden. Alle Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt.