Eine der Methoden zur Platzierung wichtiger Wertpapiere ist die Ausgabe. Es handelt sich um eine Reihe von aufeinanderfolgenden Aktionen des Emittenten mit dem Ziel, Wertpapiere zu platzieren.
Anleitung
Schritt 1
Der Zweck der Emission besteht darin, zusätzliche finanzielle Mittel zu gewinnen. Sie erfolgt auch bei Gründung einer Aktiengesellschaft, bei Nennwertänderung früher ausgegebener Wertpapiere oder bei der Ausgabe von Wertpapieren mit neuen Eigenschaften.
Schritt 2
Die Emission kann primär und nachfolgend sowie offen und geschlossen sein. Offen wird auch Öffentlich genannt. In diesem Fall werden Wertpapiere bei einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern platziert, dies wird von einer offiziellen öffentlichen Ankündigung mit Informationsweitergabe begleitet. Bei einer geschlossenen Emission werden Aktien oder Obligationen einem vorher festgelegten Personenkreis angeboten.
Schritt 3
Wird in der Regel unter Beteiligung von professionellen Teilnehmern, sogenannten Underwritern, durchgeführt. Sie bedienen alle Phasen von der Auswahl der Parameter bis zur Platzierung bei den Investoren.
Schritt 4
Das Ausstellungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Entscheidung fällen;
- staatliche Registrierung der Emission;
- Vorlage von Zertifikaten eines Wertpapiers, wenn es sich um eine Urkundenform handelt;
- Platzierung eines Wertpapiers;
- Registrierung des Berichts über die Ergebnisse der Emission;
- Vornahme der erforderlichen Änderungen der Satzung der Gesellschaft bei der Ausgabe von Aktien.
Schritt 5
Im Falle einer offenen Zeichnung oder einer geschlossenen Zeichnung umfasst das Verfahren, wenn die Anzahl der Anleger 500 überschreitet, zusätzlich:
- Registrierung des Prospekts;
- Offenlegung der im Prospekt enthaltenen Informationen;
- Offenlegung der im Bericht über die Ergebnisse der Emission enthaltenen Informationen.
Schritt 6
Vor der staatlichen Registrierung sind jegliche Handlungen mit Wertpapieren, einschließlich Werbung, verboten.
Schritt 7
Der wichtigste Punkt für den Emittenten ist die Platzierung der ausgegebenen Wertpapiere. Sie erfolgt zum Ausgabepreis. Das Verfahren zu seiner Feststellung ist zwingend im Emissionsprospekt festzuhalten. Sie kann sich je nach Marktbedingungen ändern. Der Ausgabepreis einer Aktie darf den Nennwert nicht unterschreiten, aber er kann darüber liegen. Bei einer Anleihe kann der Angebotspreis beliebig sein.