Die gleichgeschlechtliche Ehe ist, wie der Name schon sagt, eine Ehe, die zwischen Personen des gleichen Geschlechts durch die freie Zustimmung beider Parteien geschlossen wird. Solche Ehen gelten für die meisten Anhänger heterosexueller Beziehungen immer noch als unnatürlich und im Widerspruch zu den moralischen Prinzipien der Gesellschaft.
Anleitung
Schritt 1
Neben dem Begriff der „gleichgeschlechtlichen Ehe“gibt es eine ähnliche „gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft“– dies ist eine nicht eingetragene amtlich nicht eingetragene Vereinigung zweier gleichgeschlechtlicher Personen. Er trägt keine Rechtsfolgen und Verpflichtungen. Dies ist nur eine Art "Legalisierung" des Zusammenlebens eines gleichgeschlechtlichen Paares - im Falle einer Trennung haben die Partner kein Recht, das gemeinsam erworbene Vermögen zu teilen, können nicht erben, was dem verstorbenen Partner gesetzlich gehörte, und bald. Die meisten Länder erlauben jedoch nur diese Form der gleichgeschlechtlichen Ehe. Die russische Gesetzgebung erkennt eine solche Vereinigung nicht als legal an.
Schritt 2
Die offizielle Registrierung solcher Gewerkschaften wird von folgenden Staaten uneingeschränkt anerkannt:
- Argentinien;
- Portugal;
- Spanien;
- Kanada;
- Südafrika usw.
In den Vereinigten Staaten ist die gleichgeschlechtliche Ehe nur in Teilen der Staaten erlaubt (New York, Massachusetts, Connecticut, Iowa, New Hampshire, Oregon, Washington und Maryland).
Schritt 3
Homosexuelle Paare aus Russland können nur auf dem Territorium eines anderen Landes heiraten, das solche Verbindungen registriert. Touristen aus der ganzen Welt reisen nach Kanada, Argentinien und Holland, um offiziell zu heiraten. Viele Länder stellen die Notwendigkeit der Anerkennung einer solchen Ehe im Heimatland des Brautpaares als wesentliche Bedingung fest. In Spanien und Mexiko werden Sie jedoch ohne Rücksicht auf die Gesetze Ihres Landes unterzeichnet.
Schritt 4
Die Ehe wird nur geschlossen, wenn einer der Partner Bürger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann nur mit einer Person geschlossen werden, die nicht verheiratet ist oder über Dokumente zur Eintragung des Scheidungsverfahrens verfügt. Daher müssen die Partner eine Bescheinigung des Standesamtes des Wohnsitzlandes vorlegen. Auch das Alterskriterium muss eingehalten werden – beide Partner müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung volljährig sein.