In der gerichtlichen Praxis, sowohl in der Straf- als auch in der Verwaltungspraxis, wird häufig eine Untersuchung vorgeschrieben, um genauere Informationen über den Fall zu erhalten. Dies ist notwendig, um zusätzliche Aspekte des Falls zu untersuchen, die erst während des Prozesses auftauchen. Aber nicht jeder weiß, wie man diese Art von Studium zuordnen soll.
Anleitung
Schritt 1
Wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der Einsatz besonderer Kenntnisse in Wissenschaft, Technik, Kunst oder Handwerk erforderlich, so beauftragt die Person, in deren Tätigkeit dieser Fall liegt, eine Prüfung unter Einschaltung maßgeblicher Sachverständiger in den erforderlichen Feld. Gleichzeitig sind die als Sachverständigen gewonnenen Organisationen oder Fachleute verpflichtet, Anordnungen der Justizbehörden entgegenzunehmen.
Schritt 2
Diese Verpflichtung muss in Papierform abgefasst sein und folgende Angaben enthalten: die Grundlage für die Anstellung einer Prüfung; Name, Vorname, Patronym des Sachverständigen oder Name der Institution, auf deren Grundlage diese Prüfung durchgeführt werden soll; gerichtliche Fragen an den Sachverständigen; Liste der Materialien, die dem Sachverständigen zum Studium und zur Analyse zur Verfügung gestellt werden. Zum erforderlichen Set für die Ernennung einer Untersuchung gehört auch eine Aufklärung des Sachverständigen über seine Rechte und Pflichten sowie eine Abmahnung vor der Verantwortung für wissentlich falsche Schlussfolgerungen.
Schritt 3
Auch in der strafprozessualen Praxis kommt es häufig zu Situationen, in denen eine Prüfung lediglich erforderlich ist. Er kann vom Ermittler entweder selbst ernannt werden (gleichzeitig trifft er eine entsprechende Entscheidung) oder in einer Reihe von Fällen, die in Absatz 3 des zweiten Teils von Artikel 29 StPO vorgesehen sind, einen Antrag an das Gericht stellen mit der Bitte, solche Maßnahmen durchzuführen. Der Antrag muss enthalten: die Gründe für die Ernennung; personenbezogene Daten des Sachverständigen oder der die Prüfung durchführenden Stelle; für das Gericht notwendige Fragen; Materialien, die für das Studium zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Untersuchung wird nur von staatlichen Forensikern durchgeführt.
Schritt 4
Es sei daran erinnert, dass nur die Person, die für den Fall zuständig ist – ein Ermittler, Richter oder Rechtsanwalt – eine Sachverständigenprüfung bestellen oder beantragen kann. Diese Personen entscheiden, ob eine Untersuchung grundsätzlich erforderlich ist und in welchem Fall sie durchgeführt wird. Das Gericht kann das Prüfungsrecht verweigern, jedoch nur mit hinreichender Begründung. Die Parteien können auch ihre Ablehnung der Prüfung äußern. Dann wird der Richter in jedem konkreten Fall jede Petition verstehen und beantworten.