Wenn Sie schon einmal in Weißrussland waren und dem Charme der "Blauäugigen" nicht widerstehen konnten. Wenn Sie dort arbeiten oder Ihren Seelenverwandten gefunden haben, stehen Sie möglicherweise vor der Frage, die belarussische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Es ist notwendig
Reisepass, Einkommensnachweis, Geburtsurkunde
Anleitung
Schritt 1
Um die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus zu erhalten, müssen Sie sich 7 Jahre lang ununterbrochen auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten. Halten Sie sich an die Gesetze des Landes, verfügen Sie dort über eine legitime Einnahmequelle und beherrschen Sie eine der Staatssprachen im Rahmen der für die Kommunikation notwendigen Grenzen.
Schritt 2
Wenn Sie bereits die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen, müssen Sie diese aufgeben, die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ist nicht vorgesehen.
Schritt 3
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, können Sie beim Innenministerium der Republik Belarus einen Antrag auf Erlangung der Staatsbürgerschaft stellen. In diesem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen: ausgefülltes Bewerbungsformular, Autobiografie, Kopie eines Personalausweises, Kopie einer Geburtsurkunde, Nachweis der Existenz einer Existenzquelle, Bescheinigung des Wohnort mit Angabe der Zusammensetzung der Familie. Es können auch andere Dokumente verlangt werden, eine vollständige Liste davon (und eine Liste der Gründe für die Ablehnung des Antrags) finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Republik Belarus.
Schritt 4
Ein Mitarbeiter des Organs für innere Angelegenheiten, der die Dokumente entgegennimmt, wird beurteilen, ob Sie eine der Staatssprachen (Russisch, Weißrussisch) beherrschen.
Schritt 5
Besondere Bedingungen für die Zulassung zur Staatsbürgerschaft gelten für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Land haben und vor dem 12. November 1991 in Weißrussland geboren oder gelebt haben.
Schritt 6
Darüber hinaus erläutert die Website des Innenministeriums der Republik Belarus die Nuancen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Flüchtlinge, Staatenlose sowie Kinder, deren Eltern bereits die belarussische Staatsbürgerschaft besitzen.