Die legendäre Band "The Beatles" ist vielleicht die berühmteste der Welt. Sie spielte eine große Anzahl von Hits, die heute viele Musikliebhaber der Welt mit großer Liebe hören, Millionen von CDs mit Liedern, die vor mehr als fünfzig Jahren geschrieben wurden, werden immer noch jährlich veröffentlicht.
Die Beatles haben eine Vielzahl verschiedener Hits aufgenommen, es gibt keine Gruppe, aber ihr kreatives Erbe ist in jeder Hinsicht lebendig. Trotz der Strenge der amerikanischen Gesetze zum Urheber- und Erbrecht (Rücknahme von Erbschaftsanteilen) ist mit dem Anspruch auf die Hits der Beatles alles sehr zweideutig.
Die Beatles wurden 1960 gegründet, die Liverpooler vier hielten nur 10 Jahre, 1970 lösten sie sich auf, nachdem sie 211 Hits veröffentlicht hatten.
Michael Jackson und Sony
Bekanntlich wurden Mitte der 80er Jahre die Rechte zur Veröffentlichung der Songs der legendären Gruppe The Beatles versteigert. Zu dieser Zeit wurde Michael Jackson ihr Urheberrechtsinhaber. Er kaufte sie für 50 Millionen Dollar. Auf dieser Grundlage erhielt er das Recht, fünfzig Prozent aller Gewinne aus dem allgemeinen Verkauf zu besitzen. Der Rest ging an die Songwriter. 1995 beschloss Michael Jackson, die Hälfte seiner Rechte an das bekannte Sony-Unternehmen zu verkaufen. Damit besaß er zum Zeitpunkt seines Todes nur noch ein Viertel aller Verkaufserlöse.
Verjährung
Betrachtet man die Urheberrechte aller Mitglieder der Beatles, dann ist zu beachten, dass sie ihnen nur 50 Jahre gehörten. Nach dieser Zeit gingen alle Musikwerke in das Eigentum des Volkes über.
Es wurde bekannt, dass 2012 der Besitz des Debüthits der Gruppe, der allen Musikliebhabern unter dem Namen Love me do bekannt ist, auslief. Es wurde 1962 geschrieben.
Vor drei Jahren hat die Europäische Kommission, die sich mit den Rechten an Musikwerken befasst, beschlossen, die Laufzeit der Rechte der Bandmitglieder um 20 Jahre zu verlängern. Der Antrag auf Verlängerung der Rechte wurde von der International Federation of the Recording Industry eingereicht. Demnach hätte die Laufzeit um 45 Jahre verlängert werden sollen. Die Europäische Union hat jedoch anders entschieden.
Paul McCartney
Letztes Jahr wurde bekannt, dass das legendäre Mitglied der Beatles, Paul McCartney, alle Chancen hat, die Rechte an den Songs zu erhalten, die heute im Besitz des verstorbenen Michael Jackson sind. Das amerikanische Urheberrechtsgesetz besagt, dass Urheber von Musik, die vor 1976 geschrieben wurden, nach 56 Jahren wieder Urheberrechtsinhaber werden können. Somit kann Paul McCartney 2018 die Rechte zur Veröffentlichung der Songs von 1962 zurückerhalten.