Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerden aus den Mitgliedsstaaten des Europarates entgegen, zu dem seit 1998 Russland gehört. Gemäß Artikel 46 des dritten Teils der Verfassung der Russischen Föderation hat jeder Bürger der Russischen Föderation das Recht, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, wenn er der Ansicht ist, dass die innerstaatlichen Rechtsbehelfe zum Schutz seiner Rechte erschöpft sind.
Anleitung
Schritt 1
Prüfen Sie, ob alle Bedingungen erfüllt sind, damit Ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassen wird. Sie können sich an diese Instanz erst wenden, nachdem die Kassationsbeschwerde beim russischen Gericht abgelehnt wurde und nach abschließender Prüfung des Falles nicht mehr als sechs Monate vergehen sollten, andernfalls gilt die Beschwerde als überholt. Darüber hinaus berücksichtigt der Europäische Gerichtshof keine gegen Einzelpersonen und Organisationen gerichteten Klagen: Die Beschwerde kann den Kern der Sache darlegen, für deren Entscheidung der Staat zuständig ist.
Schritt 2
Wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt, der gegen eine Gebühr eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet, oder verfassen Sie diese selbst. Es kann in beliebiger Form verfasst werden und sollte eine kurze Nacherzählung der Situation, die Sie mit Hilfe der europäischen Instanz lösen möchten, sowie Informationen über die Ergebnisse der in Ihrem Fall auf dem Territorium der Russischen Föderation geführten Gerichte enthalten Föderation. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung einer Beschwerde zollfrei ist und keine notarielle Registrierung erfordert.
Schritt 3
Senden Sie Ihre vorläufigen Beschwerden per Fax an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: 8 (Freizeichen) 10 33 388 412 730. Es wird nicht empfohlen, zwei oder mehr Beschwerden über verschiedene Kommunikationsmittel (zB Fax und Post) zu senden, um zu vermeiden, dass Verwirrtheit. Um den Status des eingereichten Antrags zu klären, rufen Sie an: 8 (Freizeichen) 10 33 388 412 018. Die Mitarbeiter an der Rezeption des Europäischen Gerichtshofs sprechen hauptsächlich Französisch und Englisch. Versuchen Sie daher, eine Frage in einer dieser Sprachen zu stellen. Ein Anrufer aus Russland kann jedoch nach Möglichkeit auch mit einer russischsprachigen Vermittlung verbunden werden.
Schritt 4
Warten Sie auf eine Antwort des Sekretariats des Europäischen Gerichtshofs: Sie sollten ein Formular mit Erläuterungen erhalten. Füllen Sie alle Abschnitte dieses Dokuments aus, geben Sie Informationen zu Ihrer Person an, beschreiben Sie kurz den tatsächlichen Aspekt Ihres Falls und beschreiben Sie auch, welche Klauseln der Europäischen Konvention Ihr Staat verletzt hat, indem er sich geweigert hat, Ihren Fall zu lösen. Zur Vereinfachung des Antragstellers ist dem Formular der Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention beigefügt. Senden Sie das ausgefüllte Formular an die in den eingereichten Unterlagen angegebene Adresse und warten Sie auf eine Antwort von Stasburg, wo sich der Europäische Gerichtshof befindet.