Wie Erstelle Ich Ein Testament?

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Video: Wie Erstelle Ich Ein Testament?

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Video: Erbrecht Schweiz - Erbplanung oder Testament erstellen - Bekannt aus TVO 2024, April
Anonim

Für die Erstellung und Vollstreckung eines Testaments ist die obligatorische persönliche Anwesenheit eines Bürgers erforderlich. Es ist nicht akzeptabel, dieses Dokument durch einen Vertreter zu erstellen. Der Bürger hat nach der Testamentserrichtung das uneingeschränkte Recht, sein Vermögen zeitlebens frei zu verfügen.

Wie erstelle ich ein Testament?
Wie erstelle ich ein Testament?

Ein Testament wird nur schriftlich erstellt und notariell beurkundet. Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, müssen Sie Ihren Reisepass mitnehmen, um zum Notariat zu gehen. Es werden keine zusätzlichen Dokumente benötigt. Dokumente, die das Eigentum an der Immobilie bestätigen und in das Testament passen, sind nicht erforderlich.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Notar bis zur Eröffnung der Erbschaft nicht das Recht hat, die im Testament enthaltenen Informationen offenzulegen oder zu ändern. Werden die im Testament genannten Angaben offengelegt, kann der Erblasser Schadensersatz wegen immaterieller Schäden verlangen oder andere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerrechte ergreifen.

Das Verfahren zur Erstellung und Beurkundung eines Testaments bei einem Notar ist wie folgt. Zuerst muss der Notar Ihren Reisepass überprüfen und sich dann vergewissern, dass Sie ein mündiger Bürger sind. Danach erklärt er Ihnen das Recht auf den obligatorischen Teil der Erbschaft und liest das Testament vor, wonach er es Ihnen zur Unterschrift aushändigt. Dann müssen Sie das Testament in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen, dann wird es in das Register eingetragen und die Daten über die Tatsache seiner Ausführung werden in das Testamentsregister eingetragen.

Wenn Sie möchten, können Sie ein geschlossenes Testament erstellen, dessen Informationen nur Sie kennen. Um dies zu tun, müssen Sie vor dem Besuch des Notariats zwei Zeugen finden, die auf dem versiegelten Paket oder Umschlag, in dem sich Ihr Testament befindet, unterschreiben. Danach wird der Notar Ihr Dokument in einem weiteren Umschlag versiegeln und die entsprechende Aufschrift anbringen. Ihr Testament wird dann wie gewohnt in das Register eingetragen.

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