Nach dem offiziellen Abschluss einer Ehe im staatlichen Standesamt gehen die Jungvermählten oft zur Hochzeit und gehen in die Kirche. Jemand hat ein echtes Bedürfnis, und jemand unternimmt einen ähnlichen Schritt nur, weil "es sein soll" oder "es in Mode ist". Unter denen, die dieses Ereignis auf die leichte Schulter nehmen, treten am häufigsten Probleme in Familienbeziehungen und Scheidungen auf. Aber wenn dieses Problem im säkularen Leben leicht zu lösen ist, dann ist die kirchliche Scheidung kein einfaches Verfahren.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Ihre Ehe zerbrochen ist und Sie dieses Problem auch mit der Kirche "lösen" möchten, denken Sie daran, dass Scheidung oder Entlarvung als solche in der Orthodoxie nicht wirklich existiert. Eine zweite Ehe kann nur gesegnet werden, wenn die vorherige erfolglos war. Und das ist nicht die Norm des kirchlichen Lebens, sondern nur Herablassung zu deiner Schwäche. Daher können Sie eine "Kirchenscheidung" beantragen, wenn Sie wieder heiraten.
Schritt 2
Bevor Sie sich mit einer solchen Frage an die Kirche wenden, müssen Sie sich beim Standesamt offiziell scheiden lassen. Wenn Sie eine eingetragene Ehe speichern, wird Ihre Frage nicht berücksichtigt.
Schritt 3
Achten Sie auf die kirchlich anerkannten Scheidungsgründe. Dies ist in erster Linie ein Verzicht auf die Orthodoxie sowie: - Ehebruch; - Eintritt eines der früheren Ehepartner in eine neue Ehe; - Krankheit mit Syphilis oder Lepra, Alkoholismus oder AIDS, eine unheilbare Geisteskrankheit; - unnatürliche Laster; - Unfähigkeit, zusammenzuleben, wenn sie vor der Eheschließung oder als Folge einer vorsätzlichen Selbstverstümmelung eingetreten ist; - unbekannte Abwesenheit eines Ehegatten für mindestens 5 Jahre; - Beeinträchtigung des Lebens oder der Gesundheit eines der Ehegatten oder der Kinder; - wenn einer der Ehegatten inhaftiert ist; - wenn eine Abtreibung ohne Zustimmung des Ehegatten vorgenommen wird.
Schritt 4
Für den Fall, dass Sie Ihre erste Ehe offiziell auflösen und einen der oben genannten Gründe haben, um eine kirchliche Scheidung zu erwirken, können Sie bei der Diözesanverwaltung einen an den Bischof (bzw. Bischof, Erzbischof, Metropolit) gerichteten Antrag stellen. Sie können Ihren Einspruch auch in Ihrer Gemeinde einreichen – er wird sicherlich Vladyka zur Prüfung vorgelegt.
Schritt 5
Wenn Sie nicht wissen, wie man eine Petition schreibt, fragen Sie den Priester danach. In einem schriftlichen Appell an Vladyka müssen Sie kurz die Geschichte Ihrer Ehe schildern und den Scheidungsgrund darlegen, angeben, wo und wann die kirchliche Ehe geschlossen wurde, und dem Schreiben eine Kopie der Dokumente über die standesamtliche Auflösung beifügen.
Schritt 6
Ihre Bewerbung wird individuell geprüft. Wenn Vladyka den Grund für gewichtig hält und keine kanonischen Hindernisse für den Abschluss einer neuen Ehe findet, werden die ehemaligen Ehepartner gesegnet - Sie erhalten einen vom Diözesanbischof unterzeichneten Entlarvungsbescheid. Zukünftig haben Sie mit dieser Zusage die Möglichkeit, ein zweites Mal zu heiraten.