Eine kirchliche Eheschließung kommt erst nach der amtlichen Anmeldung des Ehepaares beim Standesamt zustande. Wenn die Familie auseinanderbricht, lassen sich die Eheleute zunächst offiziell scheiden, und es stellt sich die natürliche Frage, die kirchliche Trauung als ungültig anzuerkennen. Entlarvung ist möglich, aber unter bestimmten Bedingungen.
Anleitung
Schritt 1
Im Gegensatz zur offiziellen (weltlichen, wie die Kirche es nennt) Auflösung einer Ehe, die aus beliebigen Gründen durchgeführt werden kann, ist eine Entlarvung nur zulässig, wenn der Ehepartner, der sich der Zwietracht nicht schuldig gemacht und die Trennung nicht provoziert hat, beabsichtigt, eine andere Ehe eingehen. Orthodoxie impliziert die lebenslange Treue von kirchlichen (wahren Gläubigen) Ehepartnern und die Unauflöslichkeit der Ehe, sie nennt jedoch mehrere schwerwiegendere Gründe für eine mögliche Kirchenscheidung. Dies kann die Ablehnung des orthodoxen Glaubens durch den Ehepartner, Verrat oder unnatürliche Laster, eine schwere Krankheit (Lepra, Syphilis, AIDS, Drogensucht, Alkoholismus), eine unheilbare psychische Erkrankung, ein Eingriff in das Leben / die Gesundheit von Kindern oder Ehepartnern sein, Abtreibung der Ehefrau, wenn der Ehemann nicht einverstanden ist, Zusammenleben / Impotenz, Verstrickung in die Unterwelt, unbekannte Abwesenheit des Ehepartners für mehr als 3 Jahre, Verlassen der Familie und Ehe mit einer anderen Person.
Schritt 2
Um eine Scheidung oder Entlarvung zu erwirken, schreiben Sie einen an den Bischof (Diözesanbischof) gerichteten Antrag und reichen Sie ihn bei der Diözesanverwaltung ein. Ihre Bewerbung wird auf jeden Fall berücksichtigt und entschieden. Ein schriftlicher Antrag auf Entlarvung des Bischofs sollte aus folgenden Punkten bestehen: eine kurze Geschichte der kirchlichen Eheschließung, eine genaue Angabe der Scheidungsgründe, wo und wann Sie geheiratet haben. Fügen Sie Kopien Ihrer zivilrechtlichen Scheidungsurkunden bei. Wenn Sie nicht wissen, wie und wo Sie schreiben sollen, wenden Sie sich an einen Priester der Kirche oder direkt an den Tempel, in dem Sie geheiratet haben.
Schritt 3
Nach einiger Zeit - von einer Woche bis zu mehreren Monaten - wird Ihre kirchliche Ehe als "gnadenlos" anerkannt. Sie erhalten eine vom Diözesanbischof unterschriebene Benachrichtigung über die Entthronung, mit dieser Bestätigung können Sie bei jeder Kirche eine neue Trauung beantragen. Aber denken Sie daran, dass die Kirche die zweite Ehe ablehnt, selbst wenn sie es erlaubt. Drittkirchliche Ehen werden nicht geschlossen.
Schritt 4
Die kirchliche Scheidung wird automatisch gewährt, wenn beide Ehegatten gleichzeitig das Mönchstum in verschiedenen Klöstern angenommen haben und sich danach nie wieder sehen können.