Es gibt Situationen, in denen es für Eltern bequemer ist, wenn ihr Sohn bei seiner Großmutter lebt und dort registriert ist. Um jedoch ein minderjähriges oder ein erwachsenes Enkelkind bei einer Großmutter anzumelden, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.
Anleitung
Schritt 1
Melden Sie einen minderjährigen Enkel bei Ihrer Großmutter an, wenn die Wohnung privatisiert ist und ein Elternteil daran beteiligt ist. Sie benötigen dazu nicht die Zustimmung anderer Eigentümer. Es reicht aus, dem Passbeamten eine Eigentumsbescheinigung für die Immobilie vorzulegen.
Schritt 2
Sie können einen minderjährigen Enkel in einer privatisierten Wohnung, in der ein nichteigentümer Elternteil registriert ist, nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümer anmelden. Auch wenn die Oma als Wohnungseigentümerin nichts dagegen hat und andere Hausbesitzer sich einer solchen Entscheidung widersetzen, können Sie ihren Enkel unter dieser Adresse nicht anmelden.
Schritt 3
Melden Sie einen minderjährigen Enkel bei seiner Großmutter an, wenn es sich um eine städtische Wohnung handelt und einer der Elternteile im gleichen Wohnraum angemeldet ist. Die Registrierung eines Kindes kann jedoch verweigert werden, wenn nach seiner Registrierung die jedem Mieter zurechenbare Fläche unter der buchhalterischen Norm liegt.
Schritt 4
Sie können kein Kind bei einer Großmutter anmelden, wenn mindestens ein Elternteil nicht unter derselben Adresse gemeldet ist oder nicht am Eigentum an diesem Wohnraum beteiligt ist. Nach geltendem Recht kann ein Kind unter 14 Jahren nur bei einem Elternteil angemeldet werden.
Schritt 5
Bleibt das Kind ohne Eltern (sie sind gestorben oder das elterliche Recht entzogen worden), muss die Großmutter Unterlagen zur Eintragung der Vormundschaft bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde einreichen. Danach kann sie einen minderjährigen Enkel auf ihrem Wohnraum anmelden.
Schritt 6
Ist der Enkel bereits 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 Jahre alt, dann melden Sie ihn auf Wunsch der Eltern mit deren Einverständnis sowie mit Zustimmung aller Miteigentümer bzw. Mitmieter der Wohnung bei der Großmutter an Sie lebt. Ist der Enkel bereits volljährig, so hat er selbst das Recht zu wählen, wo er sich anmelden möchte. Dies kann er jedoch nur mit Zustimmung anderer Familienmitglieder tun, die auf dem Wohnraum registriert sind oder dessen Eigentümer sind.