Es ist möglich, ein Kind aus einem Waisenhaus zur Erziehung durch verschiedene Formen der Familienunterbringung aufzunehmen. In jedem Fall sollte Ihr erster Besuch bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde erfolgen. Erst dort werden Sie umfassend über das Verfahren bei der Übertragung eines Kindes in eine Familie informiert.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie Ihr Lieblingskind aus einem Waisenhaus zu einem Besuch einladen möchten, müssen Sie einen Gastmodus vereinbaren. Beantragen Sie dies bei Ihrer örtlichen Vormundschaftsbehörde. Sie werden Ihren Antrag prüfen und nach eigenem Ermessen zusätzliche Unterlagen anfordern. Wenn ja, erhalten Sie eine Betreuungserlaubnis, mit der Sie ins Waisenhaus kommen müssen. Der Antrag muss vom Direktor des Waisenhauses genehmigt werden. Wenn Sie die Erlaubnis des Schulleiters erhalten haben, können Sie das Kind abholen. Im Antrag wird festgelegt, wie lange das Kind in der Gastfamilie bleiben wird. In der Regel wird die Bewilligung für maximal zwei Wochen ausgestellt. Sie können um Erlaubnis bitten, Ihr Kind für das gesamte Wochenende innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abzuholen.
Schritt 2
Um für Ihr Kind eine vollwertige Familie zu werden, registrieren Sie eines von mehreren Familiengeräten. Sie können ein Kind adoptieren, in eine Pflegefamilie aufnehmen oder in eine Pflegefamilie aufnehmen. In jedem Fall müssen Sie sich zunächst an die Vormundschafts- und Treuhandbehörde am Ort der Registrierung (Registrierung) wenden. Sie erhalten eine Liste der erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen, die Sie abholen und der Vormundschaft vorlegen müssen. Für jede Art von Familienarrangement gibt es eine separate Liste der erforderlichen Dokumente.
Schritt 3
Wenn das Sorgerecht Ihnen zugestimmt hat, suchen Sie nach dem Kind, das Sie abholen möchten. Beachten Sie, dass bei einer Adoption die Übertragung des Kindes in die Familie per Gerichtsbeschluss erfolgt. In allen anderen Fällen trifft die Entscheidung die Vormundschaftsbehörde.
Schritt 4
Suchen Sie das Kind in föderalen und regionalen Datenbanken von Kindern ohne elterliche Fürsorge. Um das gewünschte Kind kennenzulernen, holen Sie die Erlaubnis der Vormundschaft ein. Gehen Sie mit dieser Erlaubnis zum Waisenhaus. Die Verwaltung stellt Ihnen das Kind vor und stellt alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Schritt 5
Wenn Sie ein Kind finden, beantragen Sie das Gericht oder das Sorgerecht (je nach Form der Familienregelung). Das Gericht prüft den Antrag innerhalb von zwei Monaten. Bei positiver Entscheidung können Sie Ihr Kind nach zehn Tagen mit nach Hause nehmen.