Jeden Tag schließen Menschen einen Kaufvertrag ab, indem sie etwas in Geschäften kaufen. Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer in der Russischen Föderation wird durch das Verbraucherschutzgesetz geregelt. Aber nur wenige von denen, die minderwertige Waren gekauft haben, gehen in den Laden, um Ansprüche geltend zu machen. Häufig werden gekaufte minderwertige Waren in den Mülleimer geworfen.
Anleitung
Schritt 1
In der russischen Gesetzgebung gibt es Artikel 18, der die Rechte des Verbrauchers auflistet, wenn Mängel am gekauften Produkt festgestellt werden. Nachteile können sehr unterschiedlich sein: eine Fehlfunktion oder eine abgelaufene Haltbarkeit. Manchmal stellt sich heraus, dass das im Laden verkaufte Produkt bereits verwendet wurde. Um dem Geschäft nachzuweisen, dass der gekaufte Artikel in Gebrauch war, müssen Sie Folgendes tun:
1. Präsentieren Sie Ihre Anforderungen dem Verkäufer, Unternehmer oder Importeur.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, einen Ersatz oder eine Rückerstattung für ein gebrauchtes Produkt zu verlangen. Es lohnt sich auch, vom Geschäft eine Entschädigung für alle Verluste zu verlangen, die mit dem Kauf von Waren mangelhafter Qualität verbunden sind; 2. Fordern Sie eine Prüfung an.
Um den Zustand der Ware festzustellen, ist eine Untersuchung erforderlich. Darüber hinaus sollte sie von der Streitpartei, also dem Laden oder dem Hersteller, durchgeführt werden, der auch alle Kosten tragen muss. Für die Prüfung sieht das Gesetz die in den Artikeln 20, 21 und 22 des vorstehenden Gesetzes genannten Bedingungen vor; Wenn Sachverständige nachweisen, dass die Ware vor dem Kauf in Gebrauch war, wird das Geschäft Ihren Anforderungen genügen.
Schritt 2
Gemäß Artikel 18 des Gesetzes "Über die Rechte der Verbraucher" haben Sie (der Käufer) das Recht, bei der Prüfung anwesend zu sein und deren Ergebnisse im Falle von Meinungsverschiedenheiten anzufechten. Denken Sie daran, dass das Fehlen einer Quittung kein Grund ist, keine Beschwerde beim Geschäft oder Lieferanten einzureichen, es reicht aus, einige Zeugen zu bringen.
Schritt 3
Seien Sie beim Kauf von Waren im Geschäft äußerst wachsam. Denken Sie daran, dass der Verkäufer Sie im Voraus warnen muss, wenn das Produkt Mängel aufweist, auch wenn es in Gebrauch war. Eine solche Mitteilung sollte nicht nur mündlich erfolgen, sondern auch schriftlich bestätigt werden. Der Verkäufer muss alle Mängel der Ware (sofern vorhanden) auf dem Etikett der verkauften Ware oder auf dem Kaufbeleg angeben.