Ihr Baby wurde geboren, und jetzt sollte das Baby ein vollwertiger Bürger seines Landes werden. Dazu müssen die Eltern zum Standesamt gehen und das erste offizielle Dokument des Neugeborenen erhalten - eine Geburtsurkunde.
Die Geburtsregistrierung eines Kindes erfolgt durch das Standesamt (Standesamt) Eltern müssen sich an das Standesamt am Geburtsort des Babys oder am Meldeort der Eltern wenden. Diese Registrierung ist notwendig, um die Geburt einer neuen Person offiziell zu bestätigen. Gleichzeitig erhält er einen Vor-, Nach- und Vaternamen sowie Eltern - Mutter und Vater. Dieses Dokument wird Geburtsurkunde genannt. Das Formular dieses Dokuments wurde typografisch auf gestempeltem Papier ausgefüllt. Jedes Formular ist ein Dokument der strengen Berichterstattung, auf dem die Serie und die Nummer angebracht sind. Die Bescheinigung wird von einem Mitarbeiter des Standesamtes ausgefüllt und mit dem Amtssiegel beglaubigt. Außerdem wird das Geburtsregister in das Personenstandsregister eingetragen.
Um ein Kind im Standesamt anzumelden, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- eine im Krankenhaus ausgestellte Geburtsurkunde;
- Reisepässe der Eltern;
- Heiratsurkunde (falls vorhanden);
- Antrag auf Registrierung eines Kindes (in der vorgeschriebenen Form beim Standesamt ausgefüllt).
Wenn die Eltern rechtmäßig verheiratet sind, kann jeder von ihnen beim Standesamt die Anmeldung des Kindes beantragen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, der Vater des Kindes aber seine Vaterschaft bestätigt und seine Daten in der Geburtsurkunde angegeben werden möchte, müssen Sie gemeinsam zum Standesamt kommen. In diesem Fall wird eine Geburtsurkunde des Kindes ausgestellt und die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt.
Wenn die Mutter nicht in offiziellen Beziehungen zum Vater des Babys steht und die Vaterschaft in Bezug auf das Kind nicht festgestellt wurde, wird der Name des Kindes auf Antrag der Mutter eingetragen, das Patronym wird mit dem Namen der als Vater des Kindes, und der Nachname wird durch den Nachnamen der Mutter zugewiesen. In diesem Fall passen die Daten des Vaters auf Wunsch der Mutter möglicherweise nicht in die Aufzeichnungen der Geburtsurkunde.
Können die Eltern aus irgendeinem Grund nicht selbst zum Standesamt gehen, kann dies durch eine von den Eltern bevollmächtigte Person erfolgen, die eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen muss. Ein Antrag auf Geburt eines Kindes muss spätestens einen Monat nach seiner Geburt beim Standesamt eingereicht werden. Nach der Anmeldung des Kindes werden den Eltern ausgestellt: eine Geburtsurkunde des Kindes, eine Geburtsurkunde für den Bezug einer einmaligen Leistung, eine Vaterschaftsurkunde (wenn die Eltern nicht verheiratet sind).