Die Zuweisung einer TIN an Bürger, Einzelunternehmer und Organisationen ist im Wesentlichen eine steuerliche Registrierung. Die Registrierung bei den Steuerbehörden wird durch das Gesetzbuch der Russischen Föderation sowie durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 114Н vom 05.11.2009 geregelt.
TIN von Einzelpersonen
Eine natürliche Person kann sich selbstständig zur Steuerbuchhaltung anmelden, indem sie einen Antrag beim Finanzamt stellt. Wenn ein Bürger jedoch keine Initiative ergreift und sich nicht als Steuerpflichtiger anmeldet, hat der Steuerdienst das Recht, diese Person ohne seine Beteiligung steuerpflichtig zu machen. Dieses Verfahren wird auf der Grundlage der von den Behörden erhaltenen Informationen durchgeführt, deren Liste in Artikel 85 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführt ist. Diese Informationen können von den mit der Registrierung von Bürgern am Wohnort befassten Registrierungsbehörden bereitgestellt werden; Stellen, die Pässe ausstellen oder ersetzen usw.
Ein Bürger hat auf Antrag das Recht, eine TIN-Bescheinigung zu erhalten, die seine Registrierung als Steuerpflichtiger bescheinigt. Der Erwerb eines Zertifikats durch eine natürliche Person, die kein Einzelunternehmer ist, ist freiwillig.
Laut Gesetz gilt das Fehlen einer TIN-Bescheinigung eines Bürgers nicht als Verstoß.
Eine natürliche Person, die kein Unternehmer ist, kann Steuern zahlen, ohne eine Steuerbescheinigung zu besitzen. Laut Gesetz ist ein Bürger bei der Zahlung von Steuern nicht verpflichtet, seine TIN beim Ausfüllen von Steuererklärungen anzugeben.
In Situationen, in denen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer TIN-Bescheinigung verlangt, ist eine solche Anforderung nicht rechtlich zulässig. Laut Arbeitsrecht gilt eine Steuerbescheinigung nicht für Dokumente, die für den Abschluss eines Arbeitsvertrags erforderlich sind. Eine Ausnahme bildet eine eigene Kategorie von Arbeitnehmern, die am Arbeitsplatz eine TIN-Bescheinigung vorlegen müssen.
Die Kategorie der Mitarbeiter, die für die Vorlage einer TIN-Bescheinigung erforderlich sind, umfasst Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Leiter von Organisationen, Hauptbuchhalter.
TIN von Einzelunternehmern und juristischen Personen
Bei der Eröffnung eines Einzelunternehmens wird die persönliche TIN des Unternehmers verwendet. Wenn der Unternehmer zuvor nicht als natürliche Person bei der Steuerbehörde registriert war, muss er einen Antrag auf Registrierung beim Finanzamt stellen.
Wenn eine natürliche Person auf eigenen Wunsch ein TIN-Zertifikat erhält, muss ein einzelner Unternehmer dieses Dokument unbedingt in seine Hände bekommen. Eine Kopie dieser Bescheinigung wird dem Registrierungsantrag des einzelnen Unternehmers beigefügt. Bei der Zahlung von Steuern durch einen einzelnen Unternehmer wird die TIN anstelle von personenbezogenen Daten verwendet.
Bei der Registrierung wird einer juristischen Person auch eine TIN zugewiesen, die direkt der Organisation und nicht einer natürlichen Person gehört. Die Einholung einer Bescheinigung durch eine juristische Person, wie im Fall eines Einzelunternehmers, ist obligatorisch.