In Klöstern werden ganz unterschiedliche Menschen vor weltlichen Eitelkeiten und Problemen bewahrt – unterschiedlichen Alters, sozialen Status, Bildung. Die Unterkünfte heißen fast jeden willkommen. Die meisten, die ins Kloster kommen, sind starke und aktive Menschen, denn das Leben im Kloster ist sowohl körperlich als auch geistig schwierig.
Es ist notwendig
- Damit eine Frau in ein Kloster gehen kann, braucht sie:
- - Reisepass;
- - Bescheinigung über den Familienstand;
- - Autobiographie;
- - eine an die Äbtissin gerichtete Erklärung.
Anleitung
Schritt 1
Entscheiden Sie selbst, ob Sie bereit sind, in ein Kloster zu gehen. In ein Kloster zu gehen ist eine sehr wichtige, schicksalhafte Entscheidung. Wenn man es nimmt, muss eine Person verstehen, dass sie ihr Leben radikal verändern wird. Das Leben im Kloster ist hart - Sie müssen körperlich hart arbeiten, alle Fasten einhalten und das Fleisch zähmen. Aber gleichzeitig befreit das Leben im Kloster den Menschen von weltlichen Sorgen und ermöglicht es, sich dem Licht, der Reinheit und dem Glauben anzuschließen.
Schritt 2
Wenn Ihre Absicht fest ist, wenden Sie sich an Ihren geistlichen Vater. Er wird Ihnen bei der Entscheidung für das Kloster helfen und den Abschied von der Welt vorbereiten.
Schritt 3
Bringen Sie Ordnung in Ihre Angelegenheiten, Dokumente, klären Sie alle rechtlichen Fragen.
Schritt 4
Kontaktieren Sie die Äbtissin des Klosters und sprechen Sie mit ihr über Ihren Wunsch, ins Kloster zu kommen. Sie wird dir sagen, was du mitnehmen sollst.
Schritt 5
Bei Ihrer Ankunft im Kloster müssen Sie Ihren Reisepass, den Familienstandsnachweis und Ihre Autobiografie sowie einen Antrag auf Aufnahme in das Kloster im Namen der Äbtissin vorlegen. Wenn mit den Unterlagen alles in Ordnung ist, Sie volljährig, unverheiratet/geschieden sind, keine Kinder haben oder Ihre Kinder gut eingelebt sind, werden Sie für eine Probezeit ins Kloster aufgenommen. Meist beträgt dieser Zeitraum drei Jahre. Sie kann verkürzt werden, je nachdem, wie brav und moralisch stabil Sie sich im Kloster zeigen.
Schritt 6
Nach Ablauf der Probezeit wird die Äbtissin dem regierenden Bischof die Tonsur vortragen und Sie können den Mönchsrang annehmen.