Frankreich ist eines der am weitesten entwickelten und reichsten Länder der Welt mit seiner eigenen einzigartigen Kultur. Sie ist vor allem für ihren hohen Lebensstandard bekannt. Darüber hinaus ist es nicht sehr schwierig, in Frankreich eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, es reicht aus, einige rechtliche Feinheiten zu verstehen.
Anleitung
Schritt 1
Zunächst müssen Sie sich für die Art des Aufenthaltstitels entscheiden, den Sie benötigen. Um den Status „Gast“zu erhalten, reicht es aus, nachzuweisen, dass der Gast über ausreichende Mittel verfügt, um selbstständig im Land zu leben.
Schritt 2
Für den Status "Student" muss nachgewiesen werden, dass der Gast an einer Universität des Landes studiert und über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügt.
Schritt 3
Der Status "Wissenschaftler" wird unter der Bedingung verliehen, dass der Gast an einer der französischen Universitäten lehrt oder im Land wissenschaftlich tätig ist.
Schritt 4
Der Status „Kulturarbeiter“wird bei Vorliegen eines Vertrages mit einem Unternehmen der Kulturproduktion verliehen.
Schritt 5
Für den Status „Zeitarbeitnehmer“ist das Hauptkriterium das Vorliegen einer befristeten Arbeitserlaubnis.
Schritt 6
Der Status einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird nur ausgestellt, wenn der Gast für nichterwerbstätige Tätigkeiten abreist.
Schritt 7
Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis werden bei der französischen Präfektur oder dem französischen Konsulat eingereicht. Es müssen 3 ausgefüllte Fragebögen, 4 Farbfotos, ein Reisepass, ein CERFA-Formular, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Original-Finanzbericht, ein Kontoauszug, ein Original-Mietvertrag vorgelegt werden. Alle Dokumente müssen außerdem fotokopiert und in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den Originalen vorgelegt werden.
Schritt 8
Als nächstes müssen Sie eine Konsulargebühr von 99 Euro bezahlen.
Schritt 9
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Frankreich kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seit mindestens 3 Jahren in einem Land mit vorübergehendem Aufenthaltsstatus lebt. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis in einem Jahr erhalten, wenn: - eine Ehe mit einem französischen Staatsbürger oder Staatsbürger geschlossen wurde, - der Status als politischer Flüchtling erlangt wurde, - ein Unternehmen in Frankreich besteht Die Frist für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verkürzt 6 Monate, wenn der Antragsteller umfangreiche Investitionen in die französische Wirtschaft getätigt hat (ca. 1 Mio. Euro).