Um eine Garage zu privatisieren, ist es notwendig, einen vollen Anteilsbeitrag zu zahlen und ein bestimmtes Dokumentenpaket zu sammeln. Garagen, die zu ASK, MGSA gehören, unterliegen nicht der Privatisierung, da sie sich auf Gemeindegrundstücken ohne Rückkaufsrecht befinden.
Anleitung
Schritt 1
Wenn alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter aufgrund einer Bescheinigung über die geleistete Anteilseinlage an GSK eingetragene Eigentumsrechte besitzen, benötigen Sie für die Privatisierung der Garage folgendes Paket an Unterlagen: in der Genossenschaft und vollständige Rückzahlung des Anteils (das Dokument wird vom Vorsitzenden und Hauptbuchhalter unterzeichnet und mit einem Siegel versehen); - Registrierungsbescheinigung der BTI (wenn zuvor Ihre Rechte in dieser Institution berücksichtigt wurden); - Handlung des staatliche Kommission für die Inbetriebnahme der Garage, genehmigt von der Kreisverwaltung; - Reisepass (Original und Kopie).
Schritt 2
Hat mindestens eines der Genossenschaftsmitglieder die von GSK ausgestellten Eigentumsrechte an der Garage noch nicht erhalten und den Anteilsbeitrag nicht bezahlt, dann benötigen Sie zusätzlich zu den bereits genannten noch folgende Unterlagen: - a beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung der GSK oder des Beschlusses der Verwaltung über ihre Gründung (oder eines anderen Dokuments); - eine beglaubigte Kopie der Satzung der GSK; - eine beglaubigte Kopie des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen; - a Liste des allgemeinen Eigentums der GSK, erstellt und unterschrieben vom Vorsitzenden der GSK, beglaubigt durch das Siegel, - die Bodenbeschreibung der Garage mit der Kennzeichnung der Stellplätze und der entsprechenden Nummerierung, unterzeichnet vom Vorsitzenden der GSK und beglaubigtem Stempel; - Pachtvertrag für ein Grundstück zum Bau einer Garage (oder andere Genehmigungen).
Schritt 3
Reichen Sie alle vorbereiteten Dokumente zur Prüfung beim FRS ein (in einigen Regionen des EIRC). Wenn Sie wirklich Mitglied von GSK (und nicht von MGSA oder ASK) sind, wird Ihnen die Privatisierung nicht verweigert und Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Unterlagen eine entsprechende Bescheinigung. In anderen Fällen ist dies nicht möglich, da das Grundstück, auf dem Sie die Garage gebaut haben, der Gemeinde gehört und daher jederzeit abgerissen werden kann.