Die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft sind im „Gesetz der Russischen Föderation über die Staatsbürgerschaft“festgelegt. Im Jahr 2003 wurden Änderungen vorgenommen, die den Erwerb der Staatsbürgerschaft für bestimmte Personengruppen vereinfachen (z. B. für diejenigen, die in Ländern der UdSSR leben oder gelebt haben).
Es ist notwendig
- - Geburtsurkunde;
- - Personalausweis (Reisepass);
- - ggf. ausländischer Reisepass;
- - Gründe für den Aufenthalt im Land (russisches Visum, Migrationsregistrierung);
- - Migrationskarte;
- - Bescheinigung über keine Vorstrafen;
- - Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde;
- - Eigentumsurkunde;
- - Bildungsdiplom;
- - ärztliches Gesundheitszeugnis;
- - Fragebögen und Fotos.
Anleitung
Schritt 1
Das Verfahren zur Erteilung der Staatsbürgerschaft kann sowohl allgemein als auch vereinfacht erfolgen. Im ersten Fall müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Darauf haben das Recht: Staatenlose; fähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; Ausländische Staatsbürger. Gleichzeitig ist es wichtig, dass eine Person mindestens fünf Jahre in Russland gelebt hat. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt nur dann als ununterbrochen gilt, wenn die Person länger als drei Monate im Jahr nicht außerhalb der Russischen Föderation gereist ist.
Schritt 2
Ein zukünftiger Bürger Russlands ist auch verpflichtet, die Gesetzgebung und Verfassung des Landes einzuhalten, einen legalen Lebensunterhalt zu haben und Russisch zu sprechen. Außerdem wird es notwendig sein, einen Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft zu schreiben.
Schritt 3
In einigen Fällen kann die auf dem Territorium der Russischen Föderation verbrachte Zeit auf ein Jahr verkürzt werden. Zu den Bürgern, die eine solche Gelegenheit erhalten können, gehören Personen mit hohen Leistungen in Kultur, Technologie, Wissenschaft und Kunst sowie Personen, die einen für die Russische Föderation interessanten Beruf haben. Die Erlangung der Staatsbürgerschaft in kürzerer Zeit ist auch für Personen möglich, die politisches Asyl erhalten haben.
Schritt 4
Staatenlose und Ausländer haben das Recht, die Staatsbürgerschaft auf vereinfachte Weise zu beantragen (mindestens einer ihrer Elternteile muss ein Bürger der Russischen Föderation mit Wohnsitz im Land sein). In diese Kategorie fallen auch Personen, die die Staatsbürgerschaft der UdSSR besaßen, auf dem Territorium der ehemaligen Republiken der Sowjetunion wohnhaft waren oder sich dort aufgehalten haben.
Schritt 5
Die Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft ist auch für Personen vorgesehen, die an höheren oder sekundären Spezialinstituten der Russischen Föderation graduiert haben. Es gibt jedoch eine Bedingung, nach der diese Personen Bürger von Staaten sein müssen, die Teil der UdSSR waren und gleichzeitig ihre Ausbildung nach dem 1. Juli 2002 erhalten haben.