Tausende Russen träumen heute von der Möglichkeit, nach Finnland zu ziehen. Eine hohe Lebensqualität und soziale Sicherheit sind ein echter Magnet für Menschen, die ihr Leben bestmöglich gestalten wollen. Aber wie viele wohlhabende westliche Länder ist Finnland sehr um den Erhalt seiner Gesellschaft besorgt und verfolgt eine sehr harte Einwanderungspolitik. Um in dieses wundervolle Land zu ziehen, muss man sich also sehr anstrengen.
Anleitung
Schritt 1
Um länger als drei Monate in Finnland bleiben zu können, muss ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) in diesem Land erhalten. Nach finnischem Recht kann dieses Recht im Falle einer Familienzusammenführung (Umzug von Kindern zu den Eltern oder Eltern zu Kindern, Heirat mit einem finnischen Staatsbürger), nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis, während des Studiums an einer öffentlichen Bildungseinrichtung oder während des Studiums gewährt werden Rückführung, d. h. wenn der Antragsteller finnische Wurzeln hat.
Schritt 2
Eine Aufenthaltserlaubnis kann unterschiedlicher Art sein und wird für unterschiedliche Zeiträume ausgestellt. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie nur über staatliche Stellen. Sie müssen zunächst einen Antrag bei der finnischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland stellen (für russische Staatsbürger in Moskau oder beim Generalkonsulat von St. Petersburg).
Schritt 3
Die Entscheidung über die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis wird vom finnischen Migrationsamt getroffen. Der Antrag des Antragstellers wird innerhalb von 1, 5 bis 11 Monaten geprüft, je nach den von ihm gelieferten Begründungen. Der schnellste und einfachste Weg, Bewerbungen im Zusammenhang mit dem Umzug an einen Studien- oder Arbeitsplatz zu bearbeiten. Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Erstaufenthaltserlaubnis immer auf ein Jahr befristet erteilt, unabhängig davon, wie viele Jahre Studium oder Arbeit geplant sind.
Schritt 4
Nach einem Jahr Aufenthalt in Finnland müssen Sie eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann erst nach 4 Jahren Aufenthalt erteilt werden, sofern sich eine Person ununterbrochen, d. h. mehr als 6 Monate im Jahr, in Finnland aufhält.
Schritt 5
Eine ununterbrochene (langfristige) Aufenthaltserlaubnis kann auf einmal für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren erteilt werden, dann muss sie erneuert werden. Eine Person, die einen finnischen Staatsbürger geheiratet hat oder einen langfristigen Arbeitsvertrag mit einem aktiven finnischen Unternehmen hat, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.