Manchmal gerät einer von uns in eine verzweifelte Situation: Eine junge Familie mit einem Kind befindet sich zufällig in einer Einzimmerwohnung mit einem älteren entfernten Verwandten. Ein objektiver Ausweg aus dieser Situation ist die Vermittlung einer älteren Person in ein Internat oder Pflegeheim.
Anleitung
Schritt 1
Die Vorgehensweise beim Betreten eines Pflegeheims ist wie folgt. Zunächst stellt eine Person, die in diese soziale Einrichtung eintreten möchte, einen Antrag beim Bezirksamt für Sozialschutz der Bevölkerung. Dort bekommt er zwei Dokumente zum Ausfüllen - Sozial- und Krankenscheine. Das Sozialformular wird erst ausgefüllt, wenn das medizinische Formular fertig ist.
Schritt 2
Die Schwierigkeit besteht darin, dass eine ältere Person zahlreiche Tests bestehen muss und dann bei der regionalen sanitären und epidemiologischen Station ein Visum mit dem Hinweis erhält, dass sie keine Infektionskrankheiten hat. Außerdem benötigen Sie ein Fluorogramm und eine Doppelimpfung gegen Diphtherie. Sie müssen auf jeden Fall durch Spezialisten gehen: einen Neuropathologen, Therapeuten, Onkologen, Dermatovenerologen, Phthisiater und Psychiater. Frauen müssen einen zusätzlichen gynäkologischen Onkologen aufsuchen.
Schritt 3
Bitte beachten Sie, dass einige Testergebnisse und Impfungen einen Zeitraum haben, in dem sie zur Prüfung akzeptiert werden. Wird ein Anruf in einem Pflegeheim aus irgendeinem Grund verschoben, müssen leider wiederholte Facharztbesuche durchgeführt werden, was angesichts des Alters einer sozialversicherungspflichtigen Person äußerst umständlich ist. Der größte Widerspruch besteht darin, dass der Bescheid mit der Einladung in die Pflegeeinrichtung zehn Tage gültig ist und einige Tests möglicherweise erst eine Woche später fertig sind.
Schritt 4
Neben einer ärztlichen Untersuchung muss eine ältere Person ein Wohnungsamt und ein Passamt aufsuchen, um Bescheinigungen zu erhalten. Die Kontaktaufnahme mit der Rentenberechnungsstelle ist unumgänglich, da die Rente in ein Pflegeheim überwiesen werden muss.
Schritt 5
Wenn alle bürokratischen Instanzen erledigt sind, kann eine Person an einen neuen Wohnort gehen. Pflegeheime können ihre eigenen ungeschriebenen Regeln haben. In der Regel werden Bewohner eines Pflegeheims mit allem Notwendigen vor Ort versorgt. Von persönlicher Kleidung wird abgeraten, aber nicht verboten. Es wird empfohlen, nur das Nötigste mitzunehmen: eine Tasse, einen Löffel, einen Bademantel, Hausschuhe.