Eine Privatperson kann aus freien Stücken kein Architektur- oder Naturdenkmal in die Liste des UNESCO-Welterbes aufnehmen, dieser Prozess kann nur vom Staat eingeleitet werden. Aber fast jeder kann das Verfahren zur Aufnahme eines Objekts in die vorläufigen Listen zur weiteren Betrachtung beeinflussen.
Anleitung
Schritt 1
Beachten Sie, dass nur die Länder, die das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt unterzeichnet haben, in die UNESCO-Liste aufgenommen werden können. Die Russische Föderation ist einer von ihnen.
Schritt 2
Stellen Sie sicher, dass das ausgewählte Denkmal die Kriterien erfüllt, nach denen es von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wird. Diese sind im Informationsauszug des UNESCO-Welterbezentrums aufgeführt. Die Kriterien sind recht streng und aufwendig formuliert, aber in jedem Fall muss das nominierte Objekt einzigartig sein, „ein Meisterwerk menschlichen Schaffens sein“, eine wichtige Etappe in der Geschichte der Menschheit veranschaulichen.
Schritt 3
Bereiten Sie das Dossier der nominierten Immobilie vor. Begründen Sie die Übereinstimmung des Denkmals mit den Kriterien für die Zuerkennung des Status eines Weltkulturerbes. Machen Sie qualitativ hochwertige Fotos, schreiben Sie eine historische Referenz.
Schritt 4
Senden Sie das Dossier des nominierten Objekts an die Kommission der Russischen Föderation für die UNESCO, Kontaktinformationen finden Sie auf der offiziellen Website der Organisation. Auf Grundlage des Antrags wird die Stätte in die vorläufige Liste der Stätten zur Aufnahme in die Welterbeliste aufgenommen, die auf Landesebene als Ganzes erstellt wird. Die UNESCO berücksichtigt keine Stätten, die nicht auf der Tentativliste aufgeführt sind.
Schritt 5
Nach Vorlage der Tentativliste wird der UNESCO eine unabhängige Prüfung übertragen. Es wird vom Internationalen Rat für die Erhaltung von Denkmälern und Stätten und der World Conservation Union betrieben. Bei Bedarf wird das Internationale Forschungszentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut an die Prüfung angeschlossen.
Schritt 6
Über die Aufnahme der Stätte in die Liste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee aufgrund einer fachlichen Bewertung. Dies erfolgt einmal im Jahr. Der Ausschuss kann zusätzliche Informationen über die Immobilie anfordern und die Prüfung der Angelegenheit um ein Jahr verschieben.