Es gibt 2 Arten von Entschädigungen für den Kindergarten: Entschädigung für die Nichtbereitstellung eines Kindergartenplatzes am Wohnort und Entschädigung für einen Teil der Zahlung für den Unterhalt eines Kindes in einem Kindergarten. Diese Entschädigung wird im Ermessen der regionalen Behörden nach Prüfung der Anträge der Eltern gewährt.
Entschädigung für die Nichtbereitstellung eines Kindergartenplatzes
In einer Reihe von Regionen der Russischen Föderation wurde 2012 eine Änderung des Gesetzes "Über Bildung" verabschiedet, die es ermöglicht, bei Nichterhalt eines Platzes in einem Bezirkskindergarten für Kinder unter 3 Jahren eine finanzielle Entschädigung zu erhalten Jahre alt wegen langer Warteschlangen vor Ort. Diese Entschädigung wird durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, dass Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Arbeitsplatz aufgeben, um ein Zuhause mit einem Kind zu finden.
Die Entschädigung steht berufstätigen Müttern zu, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken, nicht berufstätigen Müttern, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit mit einem Kind keine Arbeit finden, sowie studierenden Müttern. Die durchschnittliche Entschädigungshöhe beträgt 5.000 Rubel pro Monat ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind 1, 5 Jahre alt wird und bis zum Eintritt in den Kindergarten oder bis zu seinem dritten Geburtstag. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens, der Anzahl der Kinder und dem Alter des Kindes.
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie sich an die regionalen Sozialversicherungsbehörden oder die örtliche Zweigstelle des Bildungsministeriums wenden. Regionen der Russischen Föderation, in denen solche Ausgleichszahlungen bereits geleistet werden: Region Perm, Region Krasnojarsk, Oblast Smolensk, Perm, Samara, Tomsk, Lipezk, Archangelsk, Kirov. Jaroslawl, Gebiet Chanty-Mansi, Gebiet Jamalo-Nenzen.
Dokumente, die für den Erhalt der Entschädigung vorgelegt werden müssen:
- eine Erklärung der Eltern mit den Passdaten;
- Bescheinigung über die Familienzusammensetzung oder Bescheinigung über das Zusammenleben der Eltern mit einem Kind;
- Bescheinigung über die Registrierung in der Warteschlange für einen Platz in einer Vorschuleinrichtung;
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
Ausgleich des Kindergartenbeitrags
Nach russischem Recht erhalten Eltern seit 2007 eine Ausgleichszahlung für die Leistungen eines Kindergartens, sofern der Kindergarten staatlich (kommunal) ist. Diese Zahlung steht einem der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes zu, der im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kindergarten die Kosten für den Besuch der Einrichtung trägt.
In kinderreichen Familien wird die Zahlung für jedes Kind fällig, das in den Kindergarten geht. Das zweite Kind wird gezahlt, wenn das älteste Kind (oder ältere Kinder) die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, sowie wenn die erwachsenen Kinder (unter 24 Jahren) eine Vollzeitausbildung an einer Bildungseinrichtung absolvieren.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den bereits gezahlten Beträgen und beträgt 20 % für das erste Kind, 50 % für das zweite, 70 % für das dritte und weitere Kinder. Die Höhe der Entschädigung wird unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Gebühr für den Besuch von Vorschuleinrichtungen in der Region berechnet.