Damit sich eine Person am Wohnort anmelden kann, muss sie sich abmelden und erhält ein Abgangsadressenblatt. Für die Anmeldung am Aufenthaltsort benötigen Sie kein solches Dokument.
Anleitung
Schritt 1
Bereiten Sie Unterlagen für die Abmeldung vor (Reisepass oder Geburtsurkunde, Auszug aus dem Hausbuch). Wehrpflichtige können auch einen Militärausweis benötigen. Wenden Sie sich an das Passamt und stellen Sie einen Antrag auf Abmeldung an Ihrem Wohnort. Geben Sie an, wo Sie eine Person anmelden werden, da sonst kein Passbeamter das Recht hat, Sie auszuschreiben. Erhalten Sie einen Reisepass mit der entsprechenden Markierung und ein Abflugadressenblatt. Sie müssen sich nicht abmelden, um eine vorübergehende Registrierung zu erhalten.
Schritt 2
Wenn Sie eine Person in einer nicht privatisierten Wohnung anmelden möchten, bedarf dies der Zustimmung aller Mitmieter. Wenn Sie einen nicht nahen Angehörigen anmelden möchten, benötigen Sie außerdem die Zustimmung der Gemeinde. Stellt sich nach seiner Anmeldung heraus, dass die Wohnfläche pro Person unter der Rechnungslegungsnorm liegt, kann ihm die Anmeldung verweigert werden. Die Anwesenheit aller Mitmieter ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie ein minderjähriges Kind anmelden.
Schritt 3
Reichen Sie beim Passamt die Ausweise, Unterlagen für die Wohnung, das Abgangsadressenblatt, den Militärausweis, einen Auszug aus dem Hausbuch ein. Die befristete Registrierung wird für einen Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt, ein Ausreiseformular ist nicht erforderlich. Um eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Zeitraum zu erhalten, müssen Sie mit dieser Person einen Untermietvertrag abschließen.
Schritt 4
Wenn Sie eine Person auf einem privatisierten Wohnraum anmelden möchten, benötigen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer der Wohnung. Ihre Zustimmung ist nicht erforderlich, um einen Minderjährigen anzumelden. Reichen Sie Ihre Ausweispapiere, eine Eigentumsbescheinigung der Wohnung, ein Abgangsadressenblatt (bei dauerhafter Anmeldung), einen Militärausweis und einen Auszug aus dem Hausbuch beim Passamt ein. Wenn dies Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ist, schließen Sie einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag ab, der dann einseitig gekündigt werden kann, oder erteilen Sie eine befristete Registrierung mit dem Recht, alle 6 Monate zu erneuern.