Schweden ist eines der wohlhabendsten Länder in Europa. Sein hoher Lebensstandard und seine gesellschaftspolitische Stabilität machen diesen Staat für die Auswanderung von Einwohnern der Länder der ehemaligen Sowjetunion sehr attraktiv. Die harte Einwanderungspolitik und die vorsichtige Haltung der schwedischen Behörden gegenüber ausländischen Einwanderern erschweren jedoch den Umzug in das Land erheblich. Und trotzdem ist es durchaus möglich, nach Schweden auszuwandern, auch wenn dieser Prozess lange dauern kann.
Anleitung
Schritt 1
Zunächst ist zu bedenken, dass Schweden keine Einwanderungspolitik in Russland verfolgt und kein Aufenthaltsrecht für russische Staatsbürger auf seinem Hoheitsgebiet anstrebt. Sie können nur auf vier Wegen legal nach Schweden auswandern: um einen schwedischen Staatsbürger zu heiraten, an einer staatlichen Universität in Schweden zu studieren, einen Arbeitsvertrag mit einem schwedischen Unternehmen abzuschließen oder um politisches Asyl zu beantragen.
Schritt 2
Wenn Sie mit einem schwedischen Staatsangehörigen verheiratet sind (oder zusammenleben), können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Der Antrag wird bei der schwedischen Botschaft in seinem Wohnsitzland gestellt und eine entsprechende Entscheidung muss auch außerhalb Schwedens abgewartet werden. In der Botschaft wird ein Interview über Ihre Beziehung zu Ihrem schwedischen Partner geführt. Anschließend werden Ihre ausgefüllten Fragebögen nach Schweden geschickt, wo sie mit den Antworten Ihres Partners verglichen werden. Bei erfolgreichem Veranstaltungsverlauf wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von sechs Monaten erteilt.
Schritt 3
Nach sechs Monaten müssen Sie während Ihres Aufenthalts in Schweden eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch hier wird das gleiche Gespräch mit Ihnen und Ihrem Ehepartner geführt. Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von zwei Jahren viermal verlängert werden. Nach zwei Jahren kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt (PUT) beantragt werden. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewährt mit Ausnahme des Wahlrechts die gleichen Rechte wie indigene Bürger.
Schritt 4
Wenn Sie nach drei Jahren im Land noch verheiratet sind, haben Sie das Recht, die schwedische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wenn die Ehe zerbrochen ist, kann ein ähnlicher Antrag erst nach 5 Jahren Aufenthalt in Schweden gestellt werden.
Schritt 5
Eine ähnliche Regelung gilt für Personen, die in Schweden studieren. Zwei Jahre lang müssen Sie alle sechs Monate eine befristete Aufenthaltserlaubnis erneuern und nach 24 Monaten eine unbefristete beantragen. Für Personen, die mit einem Arbeitsvertrag nach Schweden ausgereist sind, gelten die gleichen Regeln: in den ersten zwei Jahren eine befristete sechsmonatige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, dann eine unbefristete PUT.
Schritt 6
Wenn Sie jedoch als Fachkraft nach Schweden ausreisen möchten, müssen Sie bedenken, dass ein Ausländer vor Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kein Aufenthaltsrecht im Land hat und Sie dementsprechend eine Arbeit suchen und abschließen müssen einen Arbeitsvertrag in Abwesenheit ohne Einreise nach Schweden. Diese Anforderung erschwert natürlich die Jobsuche erheblich. In diesem Fall können Sie jedoch versuchen, über schwedische Zeitungen, die häufig Stellenanzeigen drucken, oder über Internetportale Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern aufzunehmen.