Ehen - Kirchliche, Standesamtliche Und Weltliche

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Anonim

In der modernen Gesellschaft gibt es neben der staatlich registrierten Eheschließung den Begriff der standesamtlichen Eheschließung. Dieses Konzept hat keinen Rechtsstatus und keine urkundliche Bestätigung, jedoch sind die Gerichte und andere Behörden gezwungen, die Existenz der Institution der Zivilehe tatsächlich anzuerkennen.

Ehen - kirchliche, standesamtliche und weltliche
Ehen - kirchliche, standesamtliche und weltliche

Die meisten Menschen sind zuversichtlich, dass eine standesamtliche Eheschließung im Wesentlichen einer legalen Ehe gleichkommt, außer dass das Registrierungsverfahren nicht durchgeführt wurde. Tatsächlich ist diese Meinung falsch. Die standesamtliche Trauung trat einst als Ersatz für die kirchliche Ehe auf. Die standesamtliche Ehe ist ein Familienverhältnis, das offiziell im Standesamt eingetragen ist, und was die meisten Leute darunter verstehen, wird in juristischen Kreisen als tatsächliche Familie oder Lebensgemeinschaft bezeichnet.

Kirchliche Hochzeit

Bis 1917 gab es in Russland keine staatliche Registrierung der Beziehungen, und die Ehe wurde nur kanonisch in der Kirche formalisiert. Damals waren Staat und Kirche untrennbar miteinander verbunden, aber nach der Teilung waren Veränderungen erforderlich, und der Staat behielt das Recht, die Beziehungen mit Hilfe der Gesetzgebung ganz für sich zu regeln. Die einzige Form in der UdSSR war die Zivilehe nach sowjetischer Art, und die kirchliche Ehe wurde damals erfolgreich abgeschafft.

Im selben Jahr wurden eine Reihe von Dekreten nicht nur zum Abschluss der Ehe, sondern auch zu ihrer Auflösung erlassen. Seit 1917 ist die standesamtliche Eheschließung in Kraft getreten und die einzige auf Landesebene bedeutsame und rechtsgültige. Für die Registrierung von Ehen wurden Standesämter geschaffen, in denen das Gesetz die Rechte und Pflichten der Ehegatten festlegte, die mit der Eheschließung in Kraft traten.

Echte Ehe

Die nicht rechtsgültig eingetragene Lebensform wird zu Recht faktische Ehe oder faktische eheliche Lebensgemeinschaft, Lebensgemeinschaft genannt. Dieses Konzept wird oft mit einer standesamtlichen Eheschließung verwechselt, obwohl sie sich grundlegend voneinander unterscheiden.

Verwirrung entsteht durch die Abneigung der Menschen, ihre Beziehung Zusammenleben zu nennen, weil viele nach alten Gewohnheiten daran gewöhnt sind, zusammen zu leben, Kinder zu erziehen und das gleiche Leben zu führen wie Personen, die ihre Beziehung registriert haben, jedoch nur ohne staatliche Registrierung. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass nicht offiziell registrierte Beziehungen nur durch das Zivilrecht und nicht durch den Staat geregelt werden.

Die standesamtliche Eheschließung ist genau das, was in den zuständigen Regierungsbehörden durchgeführt wird. Eine in einer Kirche geschlossene Ehe oder ein gemeinsames Leben ohne Registrierung, in Gesprächen werden sie es gewohnt, sie zivilrechtlich zu nennen, aber es ist richtig, diese Art von Beziehung eine tatsächliche Ehe zu nennen, sie beinhaltet keine Rechte und Pflichten an sich.

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