Ein Wohnheim ist ein Ort, an dem nicht ansässige Studenten vorübergehend wohnen. Es wird von einer Bildungseinrichtung auf der Grundlage eines bestimmten Regelwerks bereitgestellt. Meistens wohnen Studenten aufgrund ihrer relativ geringen Kosten in Wohnheimen. Aber wie behauptet man, mit einem Wohnheimzimmer versorgt zu werden?
Anleitung
Schritt 1
Geh zu deiner Schule. Höchstwahrscheinlich wurde bei einem der Treffen mit den Bewerbern die Frage nach der Herberge aufgeworfen. Erkundigen Sie sich bei der Behörde Ihrer Hochschule, bei der Sie sich bewerben müssen.
Schritt 2
Informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Fotokopie des Reisepasses, einen an den Rektor gerichteten Antrag und bestimmte Zeugnisse. Sie müssen alle diese Dokumente sammeln, den Antrag korrekt ausfüllen und erst dann zu der Behörde gehen, die Sie in Schritt 1 entdeckt haben. Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die vollständigen erforderlichen Dokumente informieren, denn in den meisten Fällen, wenn mindestens eine von ihnen fehlt, müssen Sie nicht alle anderen akzeptieren.
Schritt 3
Wenn Sie irgendwelche Vorteile haben, stellen Sie sicher, dass Sie diese zusammen mit den grundlegenden Dokumenten bereitstellen. Denken Sie daran, dass die Begünstigten Anspruch auf einen bevorzugten Check-in im Hostel haben.
Schritt 4
Wenn Sie eine zweiköpfige Familie sind, müssen Sie sich an der Universität einschreiben. Für Familien werden Zimmer separat zur Verfügung gestellt. Wenn Sie an verschiedenen Universitäten studieren, müssen Sie sich bei beiden anmelden und die Verwaltung entscheidet bereits, in welchem der Wohnheime Sie untergebracht werden.
Schritt 5
Wenn dir ein Wohnheimzimmer in der Stadt verweigert wurde, stimme einem regionalen Hostel zu. Bei Räumung der Zimmer des Stadtwohnheims steht in den meisten Fällen das vorrangige Niederlassungsrecht den bereits im Regionalwohnheim wohnenden zu.
Schritt 6
Wenn Sie kein ausländischer Student sind, aber ein Wohnheimzimmer benötigen, haben Sie das Recht, einen Check-in zu beantragen. Ferner ist gemäß Art. 16 des Gesetzes "Über die höhere und postgraduale Berufsbildung" kann Ihnen ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden, sofern noch freie Plätze nach der Ansiedlung von Ausländern vorhanden sind.