Die Hochzeit ist eines der sieben Sakramente der Kirche. Orthodoxe Menschen beginnen dieses großartige Werk, wenn sie ihre Beziehung vor Gott bezeugen und einen Segen für das Zusammenleben, das Kinderkriegen und die Kindererziehung erhalten möchten. Aber leider gehen einige kirchliche Ehen in die Brüche und die Leute stehen möglicherweise vor der Frage, ob eine zweite Hochzeit möglich ist.
Die Heilige Schrift erklärt klar, dass das, was von Gott verbunden ist, vom Menschen nicht getrennt werden kann. Im Sakrament einer heiligen Hochzeit werden die Frischvermählten eins und bilden eine Familie. Göttliche Gnade wird den Menschen geschenkt, um ihnen im Familienleben zu helfen. Es ist jedoch nicht immer möglich, die Integrität der Ehe zu wahren. Es gibt Abschiede, die die Kirche schlecht behandelt. Wenn Paare sich trennen, weil sie sich charakterlich nicht einig sind oder der Partner im Bett nicht mehr zufrieden ist, gibt es in Zukunft keine Möglichkeit einer erneuten Hochzeit.
Und doch versinkt die Kirche in menschlicher Schwäche. Es gibt Dekrete, die die Erlaubnis zur Wiederverheiratung zu einzelnen Anlässen vorsehen. Aber nur der regierende Bischof erlaubt eine zweite kirchliche Eheschließung.
So ist eine Wiederverheiratung beispielsweise nach dem Tod eines der Ehegatten zulässig. Der Apostel Paulus sagt, dass man heiraten kann, aber es ist immer noch besser, Witwe oder Witwer zu bleiben. Wenn die ersten familiären Bindungen durch Verrat zerstört wurden und eine Seite der anderen nicht verziehen hat, ist dies ein Scheidungsgrund. Die Wiederheirat kann vom Bischof genehmigt werden. Chronischer Alkoholismus, Drogensucht, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion und Syphilis können als rechtliche Hindernisse für eine Scheidung angesehen werden. Auch eine Wiederheirat kann mit dem Segen des Erzpastors zulässig sein.
In der Praxis gibt es andere Fälle der Erlaubnis für eine zweite Ehe. Aber alle werden vom regierenden Bischof der Diözese (bestimmte Kirchenregion) akzeptiert. Im Falle der Zustimmung des letzteren erlaubt die Kirche einer Person eine zweite Eheschließung.