Derzeit hat fast jeder moderne Mensch eine Krankenversicherung - ein Dokument, das die kostenlose medizinische Versorgung garantiert. Im Rahmen einer Versicherungspolice im Rahmen der obligatorischen finanziellen Absicherung hat ein Bürger das Recht auf medizinische Versorgung in dem Land, in dem er lebt. Wenn es sich um eine Versicherung im Rahmen der freiwilligen finanziellen Absicherung handelt, hat der Bürger das Recht auf medizinische Versorgung sowohl im eigenen Staat als auch im Ausland.
Anleitung
Schritt 1
Einem berufstätigen Bürger wird am Arbeitsplatz eine Versicherungspolice ausgestellt. Sie müssen nirgendwo alleine hingehen. Die Versicherungspolice trägt das Siegel der Organisation und die Unterschrift des Geschäftsführers. Bei Beendigung der Tätigkeit in dieser Organisation ist die Person verpflichtet, die Versicherungspolice an die Personalabteilung auszuhändigen.
Schritt 2
Ein nicht erwerbstätiger Bürger muss, um eine Versicherungspolice zu erhalten, mit einem Reisepass und einem Arbeitsbuch zu einer Krankenversicherung für den tatsächlichen Aufenthalt kommen. Im Falle einer Beschäftigung wird ihm am Arbeitsort eine neue Versicherungspolice ausgestellt und die alte wird ungültig.
Schritt 3
Nichterwerbstätige Staatsbürger, die im Ruhestand sind, erhalten eine Versicherungspolice von einer Versicherungsgesellschaft am Wohnort auf der Grundlage von Pass und Arbeitsbuch.
Schritt 4
Der Arbeitgeber stellt berufstätigen Bürgern, die generell im Ruhestand sind, eine Versicherungspolice aus.