Deutschland ist ein entwickeltes, wohlhabendes Land mit einem hohen Lebensstandard. Darüber hinaus gilt es als eine der führenden europäischen Industriemächte. Diese Umstände machen es für ausländische Arbeitnehmer und Flüchtlinge aus anderen Ländern attraktiv. In vielen Regionen des Landes machen Ausländer bis zu 25 % der Bevölkerung aus.
Anleitung
Schritt 1
Um das Recht auf legalen Aufenthalt im Land zu erlangen, müssen Sie die entsprechende Erlaubnis der deutschen Behörden einholen. Dies kann ein Visum, eine Erlaubnis für einen unbefristeten oder dringenden Aufenthalt in Deutschland sein.
Schritt 2
Die Gültigkeit eines für eine Reise nach Deutschland ausgestellten Visums beträgt 3 Monate. Das Visum für die mehrfache Einreise ist 5 Jahre gültig. Es erlaubt einer Person, einmal alle sechs Monate für drei Monate im Land zu leben.
Schritt 3
Sie können eine dringende Aufenthaltserlaubnis im Inland erhalten, wenn Sie an einer deutschen Bildungseinrichtung studieren oder Sprachkurse belegen. Ein für ein Hochschulstudium ausgestelltes Visum ist 2 Jahre gültig. Bei Fortsetzung des Studiums verlängert sich das Visum um weitere 2 Jahre. Nach Abschluss des Studiums kann die Bewilligung um 1 Jahr verlängert werden, um eine Arbeitssuche zu ermöglichen. Eine Person mit einem Studienvisum kann 90 Tage im Jahr arbeiten. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Frist auf 180 Tage.
Schritt 4
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis, die zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit berechtigt. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine dringende Aufenthaltserlaubnis im Land für mindestens 5 Jahre haben, Einkommen für den Aufenthalt ausreichend.
Schritt 5
Wenn Sie einen deutschen Staatsbürger heiraten, erhalten Sie eine dringende Aufenthaltserlaubnis, die in Zukunft verlängert wird. Wird die Ehe nicht innerhalb von 3 Jahren geschieden, beherrschen Sie die deutsche Sprache zumindest im Alltag und liegt kein Ausweisungsgrund vor, wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Schritt 6
Wenn die Ehe mindestens 2 Jahre gedauert hat, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis im Falle einer Scheidung und einer Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängert werden. Wenn Sie nach der Auflösung Ihrer Ehe für sich selbst sorgen können, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.