Niemand kann wissen, wie sein Schicksal ausgehen wird. Auch ein einfacher Spaziergang durch die nächtliche Stadt kann unter Umständen nach hinten losgehen. Eines der unerwünschten Ereignisse ist Ihre Inhaftierung durch Strafverfolgungsbeamte. Unabhängig von den Umständen und Gründen der Inhaftierung sollten Sie sich an die Verhaltensregeln in einer solchen Situation erinnern.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie von uniformierten Polizeibeamten festgenommen werden, versuchen Sie nicht, Widerstand zu leisten oder wegzulaufen. Ihre körperliche Fitness werden Sie wahrscheinlich nachweisen können, aber die Folgen können gravierend sein, bis hin zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Wenn die Mitarbeiter Zivilkleidung tragen, verlangen Sie von ihnen, dass sie ihre Ausweise vorlegen.
Schritt 2
Verhalten Sie sich nach der Festnahme ruhig und emotionslos. Sie sollten nicht unhöflich, unhöflich sein oder Ihre Unzufriedenheit laut ausdrücken. Versuchen Sie, sich an den Zeitpunkt Ihrer Festnahme und den Zeitpunkt zu erinnern, an dem Sie zur Polizeiwache gebracht wurden. So können Sie herausfinden, wie lange Ihr Aufenthalt auf der Site gedauert hat.
Schritt 3
Bitten Sie einen Vertreter des Organs für innere Angelegenheiten, Ihren Status und den Grund Ihrer Inhaftierung bekannt zu geben. Inhaftierung gilt, wenn Sie der Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat verdächtigt werden. Einen Bürger zur Feststellung seiner Identität in eine Unterabteilung eines Organs für innere Angelegenheiten zu bringen, ist keine Inhaftierung. Über die Tatsache der Festnahme wird ein Protokoll erstellt, mit dem Sie unbedingt mit Unterschrift vertraut gemacht werden müssen.
Schritt 4
Achten Sie beim Kennenlernen der Haft- und Strafprotokolle darauf, dass Zeit und Ort der Ereignisse richtig eingetragen sind. Alle Zeilen und Spalten des Dokuments müssen lückenlos ausgefüllt werden. Bleiben im Protokoll oder im Erklärungsformular Leerzeilen, setzen Sie dort Bindestriche. Sind Sie mit dem Protokoll nicht einverstanden? Geben Sie dies dann an, indem Sie vor Ihre Unterschrift die Worte „Ich bin mit dem Protokoll nicht einverstanden“schreiben. Auf Verlangen ist eine Kopie des Protokolls vorzulegen.
Schritt 5
Verlangen Sie die Zulassung eines Rechtsanwalts. Dies kann nicht nur ein professioneller Anwalt sein, sondern auch jede andere Person, die das Gesetz versteht und bereit ist, Ihre Interessen zu vertreten. Wenn ein Anwalt von Strafverfolgungsbehörden bestellt wird, überprüfen Sie seine Unterlagen und versuchen Sie, die Empfehlungen des Anwalts zu beachten.
Schritt 6
Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben, Ihre Angehörigen über die Tatsache der Inhaftierung und Ihren Aufenthaltsort zu informieren. Auf Ihren Wunsch hin muss die Polizei Ihnen die Möglichkeit geben, einen Anruf zu tätigen.