So Berechnen Sie Die Versicherungserfahrung

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Video: Fiktive Abrechnung #1: Nach Unfall den Schaden auszahlen lassen? Geht das? | Bernd Hertfelder 2024, März
Anonim

Jeder Mitarbeiter, der Leistungen erhält, denkt über die Regeln für seine Zahlung nach. Am 1. Januar 2007 traten daher neue Regelungen zur Zahlung von Sozialleistungen in Kraft. Dies ist im Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 255 geregelt. Anstelle der ununterbrochenen Berufserfahrung wird nun die Dienstzeit verwendet, in der der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig war. Die Regeln für die Berechnung der Versicherungserfahrung werden vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands mit der Verordnung Nr. 91 vom 6. Februar 2007 festgelegt. Wie also wird die Versicherungserfahrung berechnet?

So berechnen Sie die Versicherungserfahrung
So berechnen Sie die Versicherungserfahrung

Anleitung

Schritt 1

Lesen Sie die Regeln in der Reihenfolge vom 06.02.2007 Nr. 91, die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands veröffentlicht wurde. Sein vollständiger Name ist die Regeln für die Berechnung und Bestätigung der Versicherungserfahrung zur Bestimmung der Höhe der Leistungen bei vorübergehender Invalidität, bei Schwangerschaft und Geburt. Er hilft jedem Buchhalter und berechnet nicht nur die Versicherungserfahrung des Mitarbeiters. Es beschreibt das Berechnungsverfahren, die Höhe der Zahlungen und natürlich die Bestätigung der Versicherungserfahrung.

Schritt 2

Bestimmen Sie die Dienstzeit für die Zahlung von Leistungen ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls, sei es vorübergehender Arbeitsunfähigkeits- oder Mutterschaftsurlaub. Vergessen Sie auch nicht, dass auch ausländische Staatsbürger Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. In diesem Fall ist auf den Erlass Nr. 91 vom 06.02.2007 Ziffer 6 zu verweisen. Sind in einem völkerrechtlichen Vertrag andere Regelungen zur Leistungsberechnung enthalten, gelten die Regelungen des völkerrechtlichen Vertrages.

Schritt 3

Berücksichtigen Sie die gesamte Zeit, in der der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig war. Dies umfasst die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags, eines Arbeitsvertrags, im staatlichen oder kommunalen Dienst und in anderen versicherungspflichtigen Tätigkeiten gearbeitet hat.

Schritt 4

Zählen Sie volle Monate, dh 30 Tage - 1 Monat und volle Jahre, dh 12 Monate. Beachten Sie dazu Absatz 21 der Verordnung Nr. 91 - er beschreibt ausführlich, wie Monate und Jahre richtig berechnet werden. Überschreitet die Nutzungsdauer 8 Jahre, ist keine weitere Berechnung erforderlich, da die Leistungen zu 100 % des Verdienstes gezahlt werden.

Schritt 5

Tragen Sie die Versicherungserfahrung, die Sie auf der Personalkarte des Mitarbeiters berechnet haben, im Formular Nr. T-2 ein. Ergänzen Sie dieses Formular um die Zeile „Dienstalter“und tragen Sie dort die genaue Anzahl der Jahre, Monate und Tage ein. Seien Sie bei der Berechnung vorsichtig, aus Gründen der Zuverlässigkeit ist es besser, sie 2-3 Mal zu wiederholen.

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