Wer aus dem Ausland kommt, muss sich offiziell anmelden. Je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts in Russland gibt es unterschiedliche Mechanismen zur Registrierung ausländischer Staatsbürger.
Anleitung
Schritt 1
Wenn eine Person nur zu Besuch oder auf Geschäftsreise kommt, muss sie beim Ausfüllen einer Migrationskarte die Adresse angeben, an der sie wohnen wird. Wenn er bei Ihnen wohnt, müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen nach seiner Ankunft beim Bundesmigrationsdienst melden und den Ausländer für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen vorübergehend in Ihrem Wohnraum anmelden. In diesem Fall ist die Zustimmung aller Hausbesitzer nicht erforderlich und die Hausverwaltung muss nicht benachrichtigt werden. Sie müssen nur eine Gebühr von 180 Rubel zahlen. Dokumente können sogar per Post verschickt werden, um keine Zeit in Warteschlangen zu verschwenden. Nach der Ausreise eines ausländischen Staatsbürgers müssen Sie dies spätestens drei Tage später beim Migrationsdienst melden.
Schritt 2
Wenn ein Ausländer eine drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, muss er sich am Wohnort vorübergehend anmelden. Wenn Ihre Wohnung privatisiert ist, dann kommen Sie zusammen mit einem Ausländer in die örtliche Abteilung des FMS und schreiben Sie einen Antrag. In diesem Fall müssen Sie Ihren Reisepass und den Reisepass eines ausländischen Staatsbürgers sowie ein Dokument mitnehmen, das bestätigt, dass Sie der Eigentümer dieser Wohnung sind. Für den Fall, dass die Wohnung in Miteigentum eingetragen ist, müssen die übrigen Eigentümer eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Registrierung des Besuchers erteilen. Wenn Sie in einer Wohnung mit Sozialmietvertrag wohnen, müssen Sie die beglaubigte Zustimmung aller in dieser Wohnung gemeldeten Bürger mitbringen.
Schritt 3
Wenn eine Person aus einem anderen Land an einen ständigen Wohnsitz kommt, erteilen Sie ihr eine dauerhafte Registrierung in der Ihnen gehörenden Wohnung. Wenden Sie sich mit einem Antrag an den Migrationsdienst, und Sie müssen die Gründe angeben, die Sie zur Registrierung eines Ausländers veranlasst haben, z. B. Heirat, Arbeits- oder Studienvereinbarung und andere Fälle. Alle diese Angaben müssen durch entsprechende Dokumente bestätigt werden.